Desktop-as-a-Service: Verträge gründlich verhandeln und lesen!

Der Vertrag ist die geschäftliche Basis des gesamten WaaS-Service. Entsprechend große Aufmerksamkeit sollte man daher dem Vertragswerk und vor allem den Verhandlungen im Vorfeld widmen. Zu welchen Bedingungen DaaS/WaaS-Services standardmäßig in Deutschland zu beziehen sind, erfahren Sie in unserer Übersicht.

Wer einen Vertrag über einen WaaS-Service abschließt, erklärt sich mit den darin aufgestellten Regeln für Qualität und Abwicklung des Service einverstanden. Deshalb ist es unumgänglich, sich hier als Anwender nicht nur durchs Groß-, sondern auch durchs Kleingedruckte und die AGBs zu kämpfen. Wenn nicht ohnehin ein individueller Vertrag vereinbart wird, sollte man als Anwender auf jeden Fall versuchen, individuell nachzuverhandeln. Das erfordert auch bei den Anbietern, die Fragen nach Vertragsinhalten gern mit Hinweisen auf umfangreiche Dokumente im Web beantworten, nicht unbeträchtlichen Aufwand. Aber der lohnt sich, denn ohne sorgfältige Vorprüfung der vorgesehenen Vertragsbedingungen kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen.

Beispielsweise bei gerichtlichen Streitigkeiten. Wer etwa die WaaS-Services von AWS verwendet und nicht auf einer individuellen Vereinbarung des Gerichtsstands – zum Beispiel in der Gemeinde seiner eigenen Hauptniederlassung – geachtet hat, darf sich im Zweifel mit dem Anbieter vor einem Gericht im US-amerikanischen Seattle streiten. Das bedeutet zunächst einen Anwalt zu suchen, der sich in dem völlig anderen Rechtssystem der USA auskennt und zu bewegen weiß.

Weitere wichtige Bedingungen betreffen Mindest-Vertragsdauern, Kündigungsfristen und Abrechnungszeiträume. Hier gilt prinzipiell: Je flexibler, desto besser – wer allerdings ganz sicher ist, dass das eigene Unternehmen länger mit einem Anbieter arbeiten will, kann vielleicht mit einer längeren vertraglichen Bindung günstigere Bedingungen herausholen. Solche Verhandlungsspielräume dürften sich aber gerade bei den großen Anbietern wie Amazon oder Microsoft vor allem für größere Unternehmen ergeben, hier ist alles auf standardisierte Abwicklung ausgelegt. Am flexibelsten zeigt sich übrigens hinsichtlich solcher Fristen der Stuttgarter WaaS-Provider Tocario, wo man noch einen Tag vor Ende der Abrechnungsperiode, die sich auf einen Monat beläuft, kündigen kann. Angebrochene Monate bei Vertragseinstieg rechnet Tocario anteilig ab, desgleichen AWS.

Aufgeregte Diskussionen ranken sich auch immer wieder darum, wie lange es dauert, bei Kündigung oder Anbieterwechsel wieder an die eigenen Daten zu kommen. Bei einigen Anbietern ist der Kunde hier völlig unabhängig, da die Daten selbst heruntergeladen werden können, bei anderen dauert es einige Tage. In der Regel ist die Dauer auch vom Volumen der Daten abhängig. Ein Anbieter gab an, bei Datenvolumina im Terabyte-Bereich könne es durchaus einen Monat dauern, bis diese Daten wieder beim Anwender sind.

Hinsichtlich der Abrechnungsmethodik gibt es verschiedene Herangehensweisen. Verbreitet sind die Methoden User/Monat, User/Desktop, User/App/Monat, Desktop/Monat. Wenn mehrere Anwender denselben Desktop nutzen, sind Desktop-bezogene Modelle günstiger, wenn eher der User mehrere Endgeräte verwendet, User-bezogene. Je nach der Menge der Anwender, Apps und Desktops sind auch Staffelungen interessant, die teilweise erhebliche Preisvorteile bieten.

Im Fehlerfall ist es immer gut, wenn Anwender davon ausgehen können, möglichst komfortabel betreut zu werden. Das ist natürlich dann garantiert, wenn der Anbieter dem Anwender zum Beispiel die Erreichbarkeit von Helpdesk oder Supportmitarbeitern zu bestimmten Zeiten garantiert – möglichst ohne Aufpreis. Damit ist hier nicht ein persönlicher Ansprechpartner gemeint, sondern überhaupt einer. Oft muss man aber mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Grundsätzlich gebührenpflichtig ist der Support nach Inbetriebnahme des Systems bei AWS, Canopy und HP.

Ärgerlich sind bei Serviceverträgen zusätzliche Gebühren für dies und jenes. Beispielsweise erhebt HP eine Grundgebühr für den Service, die unabhängig von den pro Nutzung erhobenen Gebühren ist. Eine weitere gelegentlich erhobene Gebühr richtet sich nach dem Datentransfervolumen. Hier hat etwa AWS eine detaillierte Staffel, HP berechnet sie als Zusatzkosten zum Projekt, Pironet-SDH erhebt ebenfalls zusätzliche Gebühren, macht aber keine Angaben dazu, wie diese berechnet werden.

Die Zahl der Zugriffe aufs System macht jedoch kein Anbieter zur Basis für zusätzliche Kosten. Die Preisbeispiele zeigen, dass komplette Workspaces in der Regel, wenn man von eventuellen Zusatzleistungen oder –gebühren absieht, für Preise im unteren bis mittleren zweistelligen Bereich zu haben sind, nur wer sich auf einfachere Versionen von Office 365 beschränkt, kommt einstellig davon.

In der unten stehenden Grafik haben wir für Sie, einige Eckpunkte direkt vergleichbar gemacht. Klicken Sie auf das Bild, um zur Großansicht der Übersicht zu gelangen:

 

 

WaaS/DaaS Übersicht über Vertrags-Eckpunkte verschiedener Anbieter. (Grafik: silicon.de/A. Rüdiger)
Hier geht es zur Übersicht der Vertrags-Eckpunkte der wichtigsten deutschen Anbieter von Desktop-as-a-Service oder Workspace-as-a-Service-Angeboten.  (Grafik: silicon.de/A. Rüdiger)

 

 

 

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