Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung wartet auf EU

Deutscher Reichstag in Berlin. (Bild: Andre Borbe)

Justizminister Heiko Maas erklärt, dass die Regierung keinen Alleingang plane. Berlin warte auf eine “belastbare Aussage” der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung. Allerdings führe Maas Gespräche mit Innenminister de Maizière.

Die Bundesregierung plant keinen deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung. Das bestätigte Justizminister Heiko Maas der Süddeutschen Zeitung. Auch konkrete Verhandlungen zwischen Justiz- und Innenministerium dementierte der Minister. Zuvor hatte Der Spiegel dies berichtet. Zum Thema Vorratsdatenspeicherung gebe es aktuell “nichts Neues”.

Dem SZ-Bericht zufolge bestätigte Maas allerdings Gespräche mit dem Innenministerium. Er rede seit “mehr als einem Jahr mit Innenminister Thomas de Maizière über die Probleme des Sammelns und Speicherns von Telefon- und Internetdaten”. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, der vor etwa einem Jahr die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte.

Die Richtlinie stelle einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Inhalte dar, begründete der EuGH die Entscheidung. Zudem sei der Eingriff nicht auf das absolut Notwendige beschränkt. Außerdem formulierten die Richter der Süddeutschen Zeitung zufolge auch klare Grenzen für eine neue Richtlinie auf. Diese würden auch für einen Alleingang Deutschlands oder eines anderen EU-Staats gelten.

Heiko Maas
Bundesjustizminister Heiko Maas (Frank Nürnberger/BMJV)

Unter anderem sehen die Richter vor, dass sich eine neue Richtlinie nicht generell auf sämtliche Personen, elektronische Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten erstrecken darf. Es muss vielmehr eine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorgenommen werden. Darüber hinaus bemängelten die Richter das Fehlen von objektiven Kriterien, die den Zugang der zuständigen Behörden regeln und festlegen, welche Straftaten so schwerwiegend sind, dass sie die Vorratsdatenspeicherung und damit einen schweren Eingriff in Grundrechte rechtfertigen.

Zudem fehlen Garantien für einen wirksamen Schutz der Daten vor Missbrauchsrisiken sowie vor jedem unberechtigten Zugang und jeder unberechtigten Nutzung. Diensteanbieter konnten mit der gekippten Richtlinie bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen wirtschaftliche Erwägungen berücksichtigen.

Bundesregierung wartet auf EU-Kommission

Dem Bericht zufolge bemüht sich die Bundesregierung derzeit um eine “belastbare Aussage” der EU-Kommission, “ob sie eine neue Richtlinie vorlegt”. Bislang habe man aber noch keine konkreten Reaktionen erhalten. Erst nach einer Antwort aus Brüssel wolle die Bundesregierung über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

Hierzulande hatte das Bundesverfassungsgericht das vorgesehene Gesetz bereits 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige Regierung konnte sich im Anschluss nicht auf eine Neufassung einigen. Seit dem Urteil des EuGH, also seit März 2014, ist allerdings auch kein EU-Staat mehr verpflichtet, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen.

Die Vorratsdatenspeicherung gilt allerdings immer noch als ein geeignetes Mittel im Kampf gegen den Terrorismus. Die Anschläge in Paris Anfang des Jahres, bei denen 17 Menschen ums Leben kamen, hatten die Diskussionen darüber neu entfacht. In Deutschland gilt Bundesinnenminister de Maizière als Befürworter. Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wies Mitte Januar jedoch darauf hin, dass die in Frankreich geltende zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung die Attentate weder verhindert, noch maßgeblich zur Ergreifung der Täter beigetragen habe.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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