Kartelluntersuchung: “Google schadet dem Verbraucher”

Google (Bild: Google)

Mitarbeiter der US-Handelsbehörde FTC hatten 2012 empfohlen, Klage gegen den Internetkonzern einzureichen. Er soll wettbewerbsfeindliche Geschäftspraktiken genutzt haben. Allerdings stellte die Behörde die Ermittlungen 2013 ein.

Google entging 2012 nur knapp einer Strafe. Damals seien Mitarbeiter der US-Handelsbehörde Federal Trade Commission zu dem Schluss gekommen, dass der Internetkonzern wettbewerbsfeindliche Geschäftspraktiken benutzt und seine Marktmacht missbraucht hat, um seinen Konkurrenten zu schaden. Das berichtet das Wall Street Journal. Demnach gab das für Wettbewerbsfragen zuständige Büro der Behörde die Empfehlung, eine Klage gegen Google anzustrengen.

Der 160-seitige Bericht hätte dem WSJ zufolge nie an die Öffentlichkeit kommen sollen. Allerdings sei er mit anderen Unterlagen versehentlich veröffentlicht worden. Googles “Verhalten hat und wird weiterhin dazu führen, dass Verbraucher und Innovationen in den Märkten für Online-Suche und –Werbung Schaden zugefügt wird”, laute das Fazit der Untersuchung.

FTC stellt 2013 Verfahren ein

Offenbar teilten die FTC-Kommissare diese Einschätzung nicht. Denn Anfang 2013 stellte es die Ermittlungen ein. Zuvor hatte Google von sich aus geringfügigen Änderungen seiner Geschäftspraktiken zugestimmt. Seitdem haben Konkurrenten die Möglichkeit, von Google zu verlangen, dass die Google-Suche ihre Inhalte nicht mehr anzeigt.

Der Internetkonzern versprach darüber hinaus Online-Werbefirmen mehr Flexibilität bei der Verwaltung ihrer Anzeigenkampagnen. Damit sollte die Zusammenarbeit mit konkurrierenden Werbeplattformen verbessert werden. Als Begründung für den Freispruch nannte der damalige Chairman Jon Leibowitz, dass Googles freiwillige Maßnahmen schneller umgesetzt werden könnten als alle anderen Optionen.

google-logo-fotoDem WSJ zufolge verteidigte Googles Chefjustiziar Kent Walker in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme das offizielle FTC-Urteil. Schlussendlich sei die Handelsbehörde zu der Entscheidung gekommen, dass sie in Bezug auf das Ranking von Suchergebnissen keine Maßnahmen ergreifen müsse. “Spekulationen über mögliche Nachteile für Verbraucher haben sich als vollkommen falsch erwiesen. Seitdem die Ermittlungen vor zwei Jahren eingestellt wurden, haben sich die Möglichkeiten der Nutzer auf Online-Informationen zuzugreifen, nur verbessert, was ihnen eine größere Auswahl gibt als je zuvor.”

EU will Verfahren gegen Google neu aufrollen

Es sei ungewöhnlich, dass die Kommission nicht den Empfehlungen ihrer Mitarbeiter folge, so das WSJ weiter. Es habe in Bezug auf Google allerdings einen weiteren Untersuchungsbericht gegeben. In diesem kam die Wirtschaftsabteilung der FTC zu dem Ergebnis, dass keine rechtlichen Schritte ausgesprochen werden sollten.

Die neue EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte im Dezember 2014 angekündigt, das Kartellverfahren gegen Google neu aufzurollen. “Ich bin darauf gestoßen, dass die Informationen in diesem Fall einer Aktualisierung bedürfen”, sagte sie in einer Pressekonferenz. “Deshalb haben wir Fragenkataloge an Adressaten in verschiedenen Bereichen wie Karten und Reisen geschickt, um frischere Informationen zu bekommen. Es ist schon eine Weile her, als das zuletzt gemacht wurde.” Um den Fall nach wirklich aktuellem Stand zu bearbeiten, brauche es “neue Informationen in der Akte”.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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