iOS 8.3: Pangu-Team stellt Jailbreak vor

iOS-Logo (Bild: Apple)

Der Jailbreak soll auch für das noch nicht veröffentlichte iOS 8.4 funktionieren. Das gilt aber nur, wenn Apple die ausgenutzte Lücke nicht schließt. Aus diesem Grund will das Pangu-Team den Jailbreak noch nicht veröffentlichen.

Für iOS 8.3 steht bald ein Jailbreak zur Verfügung. Das chinesische Pangu-Team hat diesen auf der Mobile Security Conference in Shanghai präsentiert. Das berichtet unter anderem iPhone Hacks. Der Jailbreak könnte auch für iOS 8.4 funktionieren. Da dieses aber noch nicht bereit steht, will das Team voraussichtlich mit der Veröffentlichung warten. Andernfalls hätte Apple noch die Möglichkeit die für den Jailbreak ausgenutzte Lücke in iOS 8.3 finden und beseitigen.

Bislang steht ein Jailbreak nur für iPhones oder iPads mit iOS-Versionen bis 8.1.2 zur Verfügung. Aufgrund der Firmware-bedingten, werksseitigen Beschränkungen des Apple-Betriebssystems gelang es bislang nicht, eine Version für die nachfolgenden Updates zu entwickeln. Der iPhone-Hersteller hat mit iOS 8.1.3, 8.2 und 8.3 die meisten von Hackergruppen wie Pangu oder TaiG für ihre Jailbreaks verwendeten Lücken geschlossen. Aus diesem Grund sollten Nutzer, die ihr Gerät entsperren wollen, nicht auf eine neuere Version als 8.1.2 aktualisieren. Ein nachträglicher Downgrade ist nicht mehr möglich.

Die Entwicklung von Jailbreaks dürfte mit iOS 9 noch schwieriger werden. Apple integriert Gerüchten zufolge in das nächste Major Release des Mobilbetriebssystems ein neues Sicherheitssystem namens Rootless auf Kernel-Ebene ein. Damit will der Konzern Malware blockieren, die Sicherheit von Erweiterungen optimieren und vertrauliche Daten besser schützen. Angeblich reichen dann Administrationsrechte nicht mehr aus, um auf bestimmte Dateien auf Apples Geräten zuzugreifen.

Pangu Jailbreak (Screenshot: ZDNet.de)Nutzer können mit einem Jailbreak den alternativen App-Store Cydia auf iDevices installieren. Dadurch können sie auf Programme zugreifen, die Apple in seinem App Store nicht anbietet. Neben Must-Have-Tools wie SBSettings sind vor allem Anwendungen für den Schutz der Privatsphäre beliebt. Mit Protect my Privacy (PMP) und Privacy lässt sich die Datensammelleidenschaft, die fast jede offizielle App aus dem App Store an den Tag legt, stark einschränken. Im Vergleich mit den in iOS 8 integrierten Privatsphärefunktionen bieten die beiden Tools deutlich mehr Datenschutzoptionen. Bei vielen ist ebenfalls die App “iFile” beliebt, die einen unbeschränkten Zugriff auf angeschlossene USB-Sticks ermöglicht. Auch Adblocker stehen für gejailbreakte Geräte zur Verfügung. Ferner können Jailbreak-Anwender den Sprachassistenten Siri durch Google Now ersetzen.

Ein Jailbreak erhöht naturgemäß auch die Infektionsgefahr durch schadhafte Software. Zwar ist im traditionellen Cydia-Store noch kein schädliches Programm entdeckt worden, dafür geht vor allem von chinesische App Stores eine große Gefahr aus. Allerdings haben Cyberkriminelle inzwischen auch einen Weg gefunden, nicht per Jailbreak entsperrte Geräte mit Malware zu infizieren.

Jailbreak ist nicht verboten

Apple selbst warnt vor Jailbreaks. Sie könnten verschiedenste Probleme auf den gehackten iOS-Geräten verursachen, darunter Instabilität, Sicherheitsprobleme, Gesprächsabbrüche, unzuverlässige Datenverbindungen und verschlechterte Akkulaufzeiten. Der iPhone-Hersteller vertritt außerdem die Ansicht, dass ein Jailbreak seine Lizenzbedingungen verletzt und gegen den US Digital Millennium Copyright Act verstößt. Er behält sich vor, “Kundendienstleistungen für Geräte zu verweigern, auf denen ungenehmigte Software installiert ist”.

Das US Copyright Office hat indes 2010 entschieden, dass ein Entsperren des iPhone für die Installation beliebiger Software legal ist. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines alle drei Jahre üblichen Revisionsprozesses des Digital Millennium Copyright Act auf Antrag der Electronic Frontier Foundation (EFF). Zudem ist es Nutzern erlaubt, einen sogenannten Unlock zur Aufhebung der Providersperre (SIM-Lock) durchzuführen. Eine ähnliche Auffassung vertritt auch der Europäische Gerichtshof. Im Januar erklärt er das Umgehen von Schutzmechanismen für die Installation von Programmen für legal. Verboten bleibt das Aushebeln des Kopierschutzes von urheberrechtlich geschützten Inhalten.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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