Breitbandausbau: Bundesregierung will bis 2018 2,7 Milliarden Euro bereitstellen

DSL-Router (Bild: Shutterstock)

Das berichtet die FAZ unter Berufung auf ein Eckpunktepapier von Verkehrsminister Alexander Dobrindt, der auch für den Breitbandausbau zuständig ist. Mindestens zehn Prozent der Projektsumme müssen Kommune oder Landkreis als Eigenanteil aufbringen.

Bis 2018 will die Bundesregierung insgesamt 2,7 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen. Rund 1,33 Milliarden stammen aus der jüngsten Auktion von Mobilfunkfrequenzen. die dem Bund insgesamt fast 5,1 Milliarden Euro einbrachte. Laut Frankfurter Allgemeinen Zeitung können Landkreise und Kommunen in unterversorgten Gebieten auf Bundeszuschüsse von bis zu 50 Prozent zählen.

Die FAZ bezieht sich dabei auf ein Eckpunktepapier aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), der auch für den Breitbandausbau zuständig ist. Darin ist von zwei Förderungsszenarien die Rede: Beim sogenannten “Wirtschaftlichkeitslückenmodell” beteiligt sich die Kommune mit Hilfe der Zuschüsse und eigener Mittel unmittelbar an den Aufbaukosten durch einen Telekommunikationsanbieter. Beim “Betreibermodell” errichtet die Kommune selbst die benötigte Infrastruktur – etwa Leerrohre oder neue Glasfaserleitungen – und verpachtet sie anschließend an den Netzbetreiber.

Der Bundeszuschuss ist mit Förderprogrammen der Bundesländer kombinierbar, mit denen der FAZ zufolge bis zu 40 Prozent der Summe übernommen werden können. Mindestens zehn Prozent der Projektsumme müssen Kommune oder Landkreis als Eigenanteil aufbringen. Pro Projekt will der Bund maximal 10 Millionen Euro zuschießen.

“Auch künftig müssen Politik und Wirtschaft beim Breitbandausbau Hand in Hand arbeiten”, kommentierte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom. “Diese Förderung kann entscheidend dazu beitragen, weiße Flecken in ländlichen Regionen, in denen der Breitbandausbau wirtschaftlich nicht möglich ist, zu schließen.” Wichtig sei, dass die zugesagten Mittel schnellstmöglich und technologieneutral vergeben werden. Das bedeutet, dass Zuschüsse je nach den regionalen Verhältnissen auch in den Ausbau von Mobilfunknetzen fließen können, um drahtlose Breitbandzugänge bereitzustellen.

Offen ist derzeit noch, ob die Förderung auch für die Vectoring-Technik gilt, mit der vorhandene Kupferleitungen relativ kostengünstig auf höhere Geschwindigkeiten aufrüsten lassen. Vor allem die Deutsche Telekom bevorzugt diese Lösung und möchte sie auch in Innenstädten einsetzen, wozu ihr aber momentan noch die nötige Genehmigung fehlt. Weil beim Vectoring technikbedingt nur noch ein Anbieter Zugang zum Kabelverzweiger und somit zur einzelnen Teilnehmeranschlussleitung (“letzten Meile”) hat, fürchtet die Europäische Kommission hier die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Telekom. Das widerspreche dem geforderten freien Zugang zum staatlich geförderten Netz.

Die Bundesnetzagentur kündigte jedoch an, mit der Telekom in nächster Zeit den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erörtern. Sofern sich das Unternehmen verpflichte, seine bereits angekündigte Ausbau- und Investitionsabsicht verbindlich zu erklären, sei diese Verpflichtung ein Abwägungskriterium, das in der späteren Regulierungsentscheidung, ob und inwieweit die Vectoring-Technik von der Telekom in allen Nahbereichen eingesetzt werden kann, berücksichtigt werde.

Dazu merkt Herbert Behrens, Sprecher der Linksfraktion für digitale Infrastruktur an: “Die EU sieht die Pläne kritisch, der Telekom exklusiv die Vectoring-Versorgung bestimmter Regionen anzubieten. Die jetzt bereitgestellten Milliarden dürfen keine Telekom-Förderung sein. Was Deutschland vielmehr für zukunftssichere Netze braucht, ist Glasfaser. Auch Mobilfunk kann Glasfaser nicht ersetzen. Denn die mobilen Übertragungsgeschwindigkeiten sind sehr viel schlechter – gerade wenn mehrere Menschen gleichzeitig surfen.”

Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, alle Haushalte in Deutschland mit 50-MBit/s-Zugängen zu versorgen. Bis 2018 soll jeder Bürger sogar einen Rechtsanspruch darauf bekommen.

[Mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]