Vodafone: Drosselung bei Kabelkunden ab 10 GByte Traffic pro Tag [UPDATE]

Drosselung (Bild: Shutterstock)

Die Einführung der Drosselung erfolgt schrittweise in einzelnen Regionen und soll in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. Anwendungen wie Surfen, E-Mail, Chats oder Streaming sollen davon unberührt bleiben. Inzwischen hat Vodafone die Drossel-Pläne auf Eis gelegt.

Wie der Blog werdrosselt.de informiert, hat Vodafone offenbar bereits Anfang November damit begonnen, die seit langem in den AGB des übernommenen Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland eingeräumte Bandbreiten-Drosselung bei 10 GByte Traffic pro Tag umzusetzen. Der Telekommunikationskonzern hat den Sachverhalt inzwischen gegenüber mehreren Medien bestätigt. Die Aktivierung der Drosselung bei Kabelkunden erfolgt demnach schrittweise jeweils für bestimmte Regionen in Deutschland und soll in den nächsten Wochen abgeschlossen sein.

Drosselung (Bild: Shutterstock)

Kabel Deutschland hatte schon vor der Übernahme durch Vodafone die Obergrenze von 10 GByte für Traffic in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben. Allerdings zeigte sich das Unternehmen bislang kulant und griff tatsächlich erst ab 60 GByte Gesamttraffic pro Tag ein. Die Datenübertragungsrate wurde dann für Filesharing-Datenverkehr auf 100 KBit/s reduziert. Andere Anwendungen wie Surfen, E-Mail, Chats oder auch Streaming sollen von der Beschränkung nicht betroffen sein. Das setzt allerdings voraus, dass der Netzbetreiber den Datenverkehr umfassend analysiert, was in der Vergangenheit schon heftig kritisiert wurde.

Was denn nun genau unter Filesharing-Anwendungen fällt, ist ebenfalls umstritten. Vodafone selbst erklärt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF) recht vage: “Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, ist Vodafone berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 KBit/s zu begrenzen.”

Der Haken hier ist, dass das Downloadvolumen nicht auf Filesharing-Anwendungen begrenzt ist, lediglich die Einschränkung, welcher Traffic gedrosselt wird, erwähnt diese explizit. Damit wäre zum Beispiel denkbar, dass nach dem legalen Download von diversen Dateien – etwa der gesammelten Fotos und Videos der Familienfeier bei Dropbox – ein als Filesharing eingestufter Datenverkehr gedrosselt wird, unter den theoretisch auch ein Windows-Update nach dem neuen Verfahren oder Updates für Spiele von zahlreichen Anbietern fallen könnten.

Die entscheidenden aber etwas vagen Passagen in den Vodafone-AGB (Screenshot: ITespresso.de)
Die entscheidenden aber etwas vagen Passagen in den Vodafone-AGB (Screenshot: ITespresso.de)

Kabel Deutschland hatte im August neue, günstigere aber pro Monat auf 1 TByte begrenzte Internettarife angekündigt. Sie können seit 2. September gebucht werden, sind zunächst aber ausschließlich Neukunden vorbehalten. Die beiden volumenbasierenden Tarife “Internet & Phone 200 V” sowie “Komfort Vielfalt HD 200 V” setzen wie die anderen Tarifangebote auf den 200-MBit/s-Internetanschlüssen des Kabelnetzbetreibers auf. Wird das monatliche Datenvolumen von 1 TByte erreicht, wird von 200 MBit/s im Download und maximal 12 MBit/s im Upload bis zum Ende des Abrechnungszeitraums auf 10 MBit/s im Download und 1 MBit/s im Upload gedrosselt. Sonst entsprechen die Konditionen der beiden Volumentarife denen der zuvor verfügbaren Produkte “Internet & Phone 200” und “Internet, Phone & TV Komfort Vielfalt HD 200”.

Wer mit 1000 GByte pro Monat auskommt, kann gegenüber den unbegrenzten beziehungsweise nun anders begrenzten Tarifen jeweils 20 Euro im Monat sparen. Dem Anbieter zufolge liegt der durchschnittliche monatliche Datenverbrauch bei 200-MBit/s-Kunden derzeit bei 276 GByte. Bei 100-MBit/s-Kunden seien es 109 GByte.

Die Deutsche Telekom hatte 2013 ihre Pläne zur anwendungsspezifischen Drosselung von Internetzugängen nach erheblichem Protest in Bevölkerung und Politik wieder aufgegeben. Allerdings war der Fall etwas anders gelagert. Auch wenn der Konzern das stets verneinte, lag der Verdacht nahe, das mit der Drosselung gewisser Dienste nach Überschreiten eines Maximalvolumens die Nutzung eigener Angebote gefördert werden sollte. Der eigene Dienst Entertain war etwa explizit von der Drosselung ausgenommen.

[Update 4.12.2015]

Gegenüber Spiegel Online hat Kabel Deutschland inzwischen erklärt, dass man die an eine bestimmte Datenobergrenze gekoppelte Drosselung gestoppt habe. “Es handelte sich hierbei um ein Pilotprojekt. Je nach Ergebnis war geplant, dieses im Kabelgebiet weiter auszurollen oder nicht. Die bisherigen Ergebnisse des Tests bewegen uns dazu, die Maßnahme nicht fortzuführen. Damit entfallen zugleich auch sämtliche Beschränkungen für Filesharing-Dienste – sowohl die ab einem Verbrauch von 10 Gigabyte als auch die bereits seit längerem bestehenden ab einem Verbrauch von 60 Gigabyte.”

Laut Nutzerberichten waren von der Drosselung nicht nur File-Sharing-Dienste betroffen. Angeblich verwendet Vodafone eine Black-/Whitelist auf deren Basis Datenverkehr gedrosselt oder nicht gedrosselt wurde. Auf der Blacklist befand sich demnach auch Youtube und Steam. Des weiteren sollen von der Drossellung auch Video-On-Demand-Dienste wie Netflix und Amazon Prime betroffen gewesen sein.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]