Facebook-Hasskommentare – Deutsche Staatsanwaltschaft “machtlos”

Die Ermittlungen gegen einen hochrangigen deutschen Facebook-Manager wurden jetzt eingestellt. Darüber hinaus verfolgt der Generalbundesanwalt Mark Zuckerberg wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

Das Verfahren gegen den Facebook-Geschäftsführer für Nordeuropa und Deutschland, Martin Ott wurde laut Informationen des Spiegel eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Ott sowie weitere hochrangige Facebook-Manager wegen des Verdachtes auf Beihilfe zur Volksverhetzung ermittelt.

Die Ermittlungen wurde durch eine Anzeige des Würzburger Anwalts Chan Jo Jun ins Rollen gebracht. Er hatte zusammen mit seinem Kölner Kollegen Christian Solmecke nachgewiesen, dass Facebook so genannte Hasskommentare, also Äußerungen, die klar gegen Gesetze verstoßen, nach einer Meldung nicht durch Facebook gelöscht wurden. Damit mache sich Facebook als Provider der Plattform auf jeden Fall der Beihilfe schuldig, argumentierten die Juristen.

Wie Spiegel Online unter Berufung auf Aussagen der Staatsanwaltschaft berichtet, soll Ott nicht für das Löschen von Kommentaren in dem Unternehmen verantwortlich sein, daher werde nicht weiter gegen Ott ermittelt.

Facebooks Umsatzentwicklung nach Segmenten (Grafik: Statista)
Facebooks Umsatzentwicklung nach Segmenten (Grafik: Statista)

Auch gegen Mark Zuckerberg selbst wurden Ermittlungen eingeleitet. Und auch die Klagen gegen die irischen Manager werden wohl ins Leere laufen, denn die Staatsanwaltschaft sehe keine Anhaltspunkte dafür, dass deutsche Behörden für die ausländischen Bürger zuständig seien. So habe es auch die Staatsanwaltschaft Hamburg es abgelehnt, Ermittlungen gegen Facebook Chef Mark Zuckerberg wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Volksverhetzung aufzunehmen.

Laut Hamburger Staatsanwaltschaft liege der Handlungsort für die Taten dort, wo die Server liegen, also in den USA oder Irland. Deutschland sei damit nicht zuständig und somit machtlos.

Für die beiden Anwälte sind das schlechte Nachrichten: “Diese Entscheidung des Staatsanwalts, nicht gegen Facebook zu ermitteln, fiel ungewöhnlich schnell”, urteilt RA Solmecke. Der Kölner Jurist kündigt zudem weitere Rechtsmittel gegen diese Entscheidung an. “Die Oberflächlichkeit der Ermittlungen zeigt sich auch an dieser Stelle: Die Feststellungen zu den amtsbekannten Aufenthaltsorten sind falsch. Die Beschuldigten Facebook-Manager Ott und Kirschsieper wohnen und arbeiten nicht in Irland, sondern in Deutschland”, ergänzt Jun. Die Ermittlungen gegen Ott hatten etwa vier Monate gedauert.

Solmecke sieht durchaus einen Bezug von Facebook zu Deutschland: “Das steht allerdings im krassen Widerspruch zu den Milliardenumsätzen, die auch insbesondere in Deutschland erzielt werden. Völlig außer Acht gelassen worden ist, dass diejenige Stelle, die für Facebook das Löschen der Hasspostings bearbeitet, in Berlin sitzt. Insofern ist auch diesbezüglich ein Deutschland Bezug gegeben.”

Jun argumentiert, dass durch verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofs festgestellt worden sei, dass auch Äußerungen, die im Ausland getätigt wurden und über das Internet hier abrufbar sind, strafrechtlich verfolgt werden können.

Immerhin, ganz wirkungslos war die Klage der beiden Juristen wohl nicht. Auch wenn es nun keine weiteren Ermittlungen gegen Facebook-Verantwortliche gibt, hat das Unternehmen immerhin mit der Beauftragung eines externen Dienstleisters für das Löschen von Hasskommentaren reagiert. Die Bertelsmann-Tochter kommt aber offenbar nicht immer mit dem Löschen von gemeldeten Kommentaren hinterher. Nach wie vor gibt es Beschwerden von Nutzerseite.

“Für mich ist das nicht einleiten von Ermittlungen eine völlige Kapitulation eines deutschen Staatsanwalts vor den Herausforderungen des Internets”, poltert Solmecke. “Offenbar wurde hier der Aufwand internationaler Ermittlungen gescheut”. Anders als die Hamburger Staatsanwaltschaft aber scheint der Generalbundesanwalt den Fall zu bewerten. Der hat in der zurückliegenden Woche Ermittlungen wegen der “Bildung einer terroristischen Vereinigung” gegen Facebook begonnen. Die Begründung: das soziale Netzwerk habe es versäumt, auch Auftritte, Äußerungen und Veröffentlichungen der Terrororganisation Islamischer Staat zu löschen. Offenbar hat der Generalbundesanwalt auch schon Akten angefordert. Ob es in diesem Fall zu einer Verfahrenseröffnung kommt, ist jedoch noch sehr ungewiss.