2 Euro pro Business-PC – Hersteller einigen sich mit VG Wort

Urheberrecht für Online-Angebote (Bild: Shutterstock /KitchBain)

Von 30 auf 12 und jetzt schließlich auf 2 Euro Pauschalabgabe pro Business-Gerät konnten sich die Verhandlungspartner einigen. Die Außergerichtliche Einigung sorgt nun für Rechtssicherheit.

Als Verhandlungsführer mit der VG Wort hat sich Fujitsu jetzt mit der Verwertungsgesellschaft über die urheberrechtlichen Abgaben für PCs geeinigt. So werden jetzt 2,00 Euro pro gewerblich genutztem PC sowie 3,50 Euro pro privat genutztem PC an VG Wort und VG Bild-Kunst gezahlt. Diese Regelung betrifft rückwirkend die Jahre 2001 bis 2007 und ausschließlich Kopien von Texten und Bildern auf PCs. Für legale Kopien von Musik und Filmen auf PCs hatte man bereits vor einigen Jahren einen Vergleich geschlossen.

Fijitsu hatte die Verhandlungsführung stellvertretend für die deutsche PC-Industrie geführt. Etwa 70 Prozent der PC-Hersteller hatten sich aktiv unter dem Schirm des BITKOM an diesem Musterprozess beteiligt. VG Wort und VG Bild-Kunst hatten für den Zeitraum 2001 bis 2007 ursprünglich 30 Euro pro PC gefordert. Gerichte hatten bis zu 12 Euro pro PC angesetzt. Seit 2008 gilt die Regelung, aufgrund dessen 4,00 Euro bis 13,19 Euro pro Gerät fällig werden. Diese Abgaben sind heute bereits in den Verkaufspreisen enthalten.

In Summe erhalten VG Wort und VG Bild-Kunst von den PC-Herstellern und Importeuren aufgrund des Vergleichs nun Zahlungen von voraussichtlich insgesamt über 100 Millionen Euro. Mit den Geräteabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Verwertungsgesellschaften werden diesen Betrag nach Abzug von Verwaltungskosten an die Urheber ausschütten.vgwort (Bild: VG Wort)

“Der Vergleich ist ein für beide Seiten tragbares Ergebnis, das wir in sehr intensiven, immer fairen Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften erzielt haben”, kommentiert Martina Seidl, die als General Counsel und Vice President Legal und Commercial bei Fujitsu seit etwa 15 Jahren diesen Prozess begleitet. “Durch diese einvernehmliche außergerichtliche Lösung haben wir das in uns gesetzte Vertrauen der PC-Industrie sicherlich gerechtfertigt.”

Auch der BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder scheint mit der Einigung einverstanden zu sein und hält die Abgabe für angemessen: “Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden und bringen damit einen langjährigen Rechtsstreit zu einem einvernehmlichen Ende.”

Die Einigung wurde möglich, da die Abgaben eine angemessene Höhe haben.

Ursprünglich wurde 2001 das Joint Venture Fujitsu Siemens Computers als größter PC-Anbieter in Deutschland mit der Führung betraut, ehe Fujitsu als Rechtsnachfolger diese Rolle übernahm. Fujitsu verfügt mit dem Werk in Augsburg über eine der weltweit modernsten Produktionsstandorte für Computer und Speichersysteme und die einzige verbliebene PC-Fertigung in Deutschland.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach einem langwierigen Verfahren in den Jahren 2007/2008 zunächst eine Pauschalabgabe für PCs abgelehnt. Das Gericht begründete das damit, dass bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. 2010 wurde diese Einschätzung vom Bundesverfassungsgericht aber wieder aufgehoben und dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt.

Nachdem der BGH in dem Verfahren vier Jahre später erneut entschieden hatte, wurde eine rechtskräftige Entscheidung nach Ausschöpfung aller Instanzen erst für das Jahr 2023 erwartet werden.

Der Gesetzgeber dürfe es bei dem zurzeit im Bundestag beratenen Entwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz nicht verpassen, Verfahren über die Abgabe schneller und effizienter zu gestalten. Dazu gehörten eine verbesserte Ausstattung der Gerichte sowie eine bessere staatliche Aufsicht über die Praxis der Verwertungsgesellschaften zur Tarifveröffentlichung und -durchsetzung. Verwertungsgesellschaften dürften sich insbesondere nicht darauf beschränken, finanzielle Forderungen nur gegenüber einigen Herstellern und Importeuren zu stellen, da dies erhebliche Wettbewerbsnachteile erzeuge. Darüber hinaus müsse die Zukunft urheberrechtlicher Abgaben sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene grundsätzlich neu diskutiert werden.

“Das derzeitige System der Pauschalabgaben ist ein Auslaufmodell aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Pauschalabgaben sollten an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden, davon würden Urheber, Verbraucher und Unternehmen profitieren. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr”, erklärt Rohleder.