Rechtsbruch und Rücksichtslosigkeit machen Start-ups für Kunden attraktiver

Start-up (Bild: Frank Peters/Shutterstock)

Zahlreiche Diskussionen über Firmen, die der “Sharing Economy” zuzurechnen sind, etwa AirBnB und Uber, drehen sich darum, ob deren Verhalten rechtlich in Ordnung ist. Eine Studie der Universität Hohenheim zeigt jetzt, dass möglicherwiese auch hier der alte Spruch “frech kommt weiter” gilt und anarchisches Verhalten von Kunden mit mehr Interesse belohnt wird.

Die Geschäftsidee mancher, der “Sharing Economy” zugerechneter Start-ups wirkt zwar auf der ersten Blick verlockend, droht aber beim zweiten schlicht an diversen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben zu scheitern. Prominenteste Beispiele dafür sind sicher Uber, dass nicht nur in Deutschland mit Taxifahrern, Taxiunternehmen und dem Gesetzgeber in Konflikt geraten ist, sowie AirBnB, das inzwischen ebenfalls nicht nur in Deutschland Hotelgewerbe, Steuerbehörden und Stadtverwaltungen ein Dorn im Auge ist. Die Frage ist nun: Sägen sich die nassforschen US-Unternehmen damit letztendlich nicht den Ast ab, auf dem sie sitzen?

Ganz im Gegenteil, wie jetzt die Ergebnisse einer von Professorin Marion Büttgen und Matthias Steinert im Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hohenheim durchgeführten Studie nahelegen. Demnach kann es für derartige Unternehmen – je nach den genauen Umständen – sogar die erfolgreichere Strategie sein, sich über Verboten und Urteile einfach hinwegzusetzen, anstatt Kompromisse einzugehen. Ob das funktioniert hängt davon ab, was für eine Meinung die Kunden von der gebrochenen Rechtsvorschrift haben und wie das Unternehmen mit der Niederlage vor Gericht umgeht.

“Beide Faktoren, die wir im Versuch variiert haben – das anarchische Verhalten und die Legitimität der gebrochenen Rechtsvorschrift – können daher für den wirtschaftlichen Erfolg von Start-up-Unternehmen von Bedeutung sein. Anarchisch agierende Unternehmen gelten als rebellisch und können von diesem Coolness-Faktor bei ihren potenziellen Kunden profitieren”, fasst Büttgen, die Studienergebnisse zusammen.

Start-up (Bild: Shutterstock/Rawpixel)
Eine Studie der Universität Hohenheim zeigt: “Frech kommt weiter” gilt auch bei Start-ups in der Sharing Economy (Bild: Shutterstock/Rawpixel)

Für die Untersuchung legten die Wissenschaftler in einem Online-Experiment Probanden mehrere Szenarien zu dem fiktiven Carsharing-Unternehmen “Driver4U” vor. Das Unternehmen, so die Annahme, vermittelt mittels App Fahrgäste an Privatpersonen, die sich mit ihrem Privat-PKW als Chauffeure anbieten. Der zu zahlende Preis liegt weit unter den üblichen Taxi-Tarifen. Nachdem Taxi-Unternehmen geklagt haben verbietet ein Gericht Driver4U den Geschäftsbetrieb.

Im Versuch wurde dann für unterschiedliche Gruppen zum Einen eine unterschiedliche Reaktion des Unternehmens dargestellt, zum anderen auch die nach Ansicht des Gerichts gebrochene Rechtsvorschrift abgewandelt. Den Probanden der ersten Gruppe wird erklärt, dass Driver4U einen Tag nach dem Urteil einlenkt, ab sofort die ortsüblichen Taxitarife verlangen will sowie seine Fahrer auffordert, einen Personenbeförderungsschein zu erwerben. Dafür will es die Kosten übernehmen. Die Probanden der zweiten Gruppe erfahren, dass Driver4U einen Tag nach dem Urteil erklärt, in den letzten 24 Stunden ein beispielloses Wachstum bei Neuanmeldungen verzeichnet zu haben. Die Driver4U-Fahrer kümmern sich nicht um das Verbot und bieten den Dienst weiterhin an.

Taxifahrer (Bild: Shutterstock / Lisa S.)
Die Studie der Universität Hohenheim analysierte das Verhaltend es fiktiven Unternehemns “Driver4U” – einem nassforschen Start-up im Bereich Personen Beförderung (Bild: Shutterstock / Lisa S.)

Außerdem wurde damit experimentiert, welche Rechtsvorschrift von dem fiktiven Start-up gebrochen wurde. Einmal wurde den Versuchsteilnehmern als gesetzliche Grundlage des Urteils eine (ebenfalls fiktive) Reichsverordnung von 1941 genannt. Demnach sei die maximale Wochenarbeitszeit bei der Personenbeförderung begrenzt, um die Wehrtauglichkeit der Chauffeure nicht zu gefährden. In der abgewandelten Versuchskonstellation beruht das Urteil auf einem Gesetz, mit dem Geringverdienern, darunter auch Taxifahrern, die Existenzgrundlage gesichert werden soll. Eine der dazu vorgesehenen Maßnahmen ist die Zusicherung eines gesetzlichen Mindestlohns.

Im Anschluss an die Beschreibung der gedachten Szenarien erhielten die Studienteilnehmer einen Fragebogen, mit dem sie ihre Einschätzung zu dem Unternehmen beschreiben und erklären sollten, ob und wie intensiv sie es weiterempfehlen würden. Das Ergebnis gibt dem englischen Philosophen Thomas Hobbes Recht, der in seinem “Leviathan” davon ausging, dass “der Mensch des Menschen Wolf ist” – oder anders gesagt, der Mensch in einem ungeregelten Naturzustand zu Gewalt, Anarchie, Gesetzlosigkeit und purem Eigennutz tendiert. Wobei Hobbes übrigens daraus die Notwendigkeit für einen starken, regulierenden Staat ableitete und nicht, wie oft fälschlicherweise behauptet, für ein einen derartigen Zustand plädierte.

In der Studie sind die Probanden eher bereit, das Angebot zu nutzen, wenn sich das Unternehmen anarchisch verhält, als wenn es sich rechtskonform benimmt. Dieser Effekt wird laut Büttgen noch verstärkt, wenn die übertretene Rechtsvorschrift als illegitim angesehen wird: Wenn das Urteil auf der Reichsverordnung von 1941 beruht und Driver4U es einfach ignoriert, empfinden die Befragten das Angebot des Unternehmens als nützlicher und würden es eher weiterempfehlen. Ein Unternehmen das einlenkt und die Sorgen der Geringverdiener ernst nimmt, halten die Versuchsteilnehmer dagegen für weniger nützlich und würden es auch wesentlich seltener weiterempfehlen.

Tipp der Redaktion: Sharing Economy, das Tauschen und Teilen von Gütern und Dienstleistungen, ist in vielen Lebensbereichen inzwischen Mainstream. Dr. Thomas Grünvogel erklärt in einem Gastbeitrag für silicon.de, was die “Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft” genau vorsieht.