Schweizer erteilen Agenten des Nachrichtendienstes Lizenz zum Hacken

Schweiz (Bild: silicon.de)

Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst wurde mit 66,5 Prozent der abgegeben Stimmen angenommen. Befürworter sehen es als unerlässliches Instrument im Kampf gegen Terrorismus, Wirtschaftsspionage und Cyberkriminalität. Gegner kritisierten es als ersten Schritt hin zu einer unkontrollierten, präventiven Massenüberwachung.

In der jüngsten Volksabstimmung haben die Schweizer unter anderem auch über das vom Parlament bereits im Herbst vergangenen Jahres verabschiedete “Bundesgesetz über den Nachrichtendienst” abgestimmt. Es wurde mit 66,5 Prozent der abgegeben Stimmen angenommen.

Mit dem Gesetz sollen dem Bundesrat zufolge dem Nachrichtendienst des Bundes “zeitgemäße Mittel zur Erkennung von Bedrohungen und zur Wahrung der Sicherheit” an die Hand gegeben werden. Gleichzeitig stärkte es die Kontrolle über den Nachrichtendienst. Konkret werden damit die legalen Handlungsmöglichkeiten für Agenten des Nachrichtendienstes NDB erweitert. Zum Beispiel wird es ihnen erlaubt, E-Mails zu kontrollieren. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. September 2017 in Kraft.

Spionage Smartphone (Bild: Shutterstock/LovePHY)

Im Vorfeld der Abstimmung wurde naturgemäß sehr kontrovers darüber diskutiert. Während Befürworter die Notwendigkeit des Gesetzes unter Hinweis auf die Attentat in Paris und Brüssel sowie Fälle von Cyberkriminalität beim Rüstungsunternehmen RUAG und dem Verteidigungsministerium betonten, fürchteten Gegner, dass mit dem Gesetz die Basis für eine schleichende Ausweitung der Überwachung geschaffen wird.

Stellvertretend für die beiden Lager zitierte SwissInfo den Liberalen-Politiker Hugues Hiltpold und den Sozialdemokraten Jean-Christophe Schwaab. Hiltpold, Parlamentarier der Freisinnigen Partei (FDP.Die Liberaten), erklärte in Hinblick auf eine “stark veränderte Welt” und die “aktuelle Lage”: “Heute kann man gewisse Aktionen durchführen, aber nicht alle. Es geht deshalb darum, dem NDB die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit er seine Arbeit korrekt ausführen kann.”

Einstieg in die Massenüberwachung oder notwenidge Abwehrmaßnahme?

Jean-Christophe Schwaab, Parlamentarier der Sozialdemokratischen Partei, gab dagegen zu bedenken: “Dieses Gesetz würde die Einführung einer präventiven und einer Massenüberwachung ermöglichen. Beide Maßnahmen wären ineffizient und würden die Grundrechte verletzen.”

Balthasar Glättli, Fraktionspräsident der Grünen im Nationalrat und aufgrund der Tatsache, dass er früher einmal eine Firma im IT-Bereich gegründet hat, vielleicht mit der Materie eher vertraut als viele andere Diskussionsteilnehmer, befürchtete durch das Gesetz vor allem eine “problematische Konkurrenzsituation von Nachrichtendienst und Strafverfolgungsbehörden.” Außerdem führte er gegen den nun ebenfalls möglichen Einsatz von “Staatstrojanern” die bekannten Argumente an: Der Ankauf von Sicherheitslücken durch staatliche Stellen trage nicht nur dazu bei, den Markt florieren zu lassen, sondern auch, Millionen von Computern unbeteiligter und unbescholtener Bürger Schwachstellen auszusetzen. Nicht zuletzt gibt Glättli zu bedenken, dass die mit dem Gesetz ebenfalls erteilte Erlaubnis für Hackerattacken im Ausland mit der Neutralität der Schweiz unvereinbar sei.

Der in der Schweiz als Sicherheitsexperte anerkannte Sicherheitsexperte Alexandre Vautravers argumentierte in einem Kommentar für SwissInfo dagegen: “Die Schweiz kann es sich nicht leisten, mit Blick auf den Cyber-Bereich eine rechtsfreie Zone zu sein. Wie unsere Nachbarländer müssen auch wir Maßnahmen ergreifen, mit denen wir illegale und gefährliche Handlungen erkennen, beschränken und den zuständigen Instanzen die nötigen Beweise liefern können.”


Erklärung deer Inhalte des Nachrichtendeinstgesetzes im Vorefeld der Abstimmmung durch easyvote.ch.

Seiner Ansicht nach könne das Gesetz die aktuelle Abhängigkeit der Schweiz von ausländischen Geheimdiensten, “die Informationen liefern, wenn es ihnen passt”, reduzieren und so zum Erhalt der Neutralität beitragen. Vautravrs verweist zudem auf die Auflage, dass das Gesetz “nur in ganz spezifischen Fällen” angewendet werden könne, nämlich dann, wenn es um Terrorismus, kritische Infrastrukturen, Spionage oder den Handel mit Technologien für chemische, biologische oder Nuklearwaffen gehe.

Seiner Auffassung nach ist zudem im Unterschied zu den in den Nachbarländern verabschiedeten Gesetzen die demokratische Kontrolle des Mandats und der Instrumente des Nachrichtendienstes und „sehr gut gewährleistet“. Doch trotz solcher Kontrolle gab es in der Schweiz in den Neunziger Jahren bereits einmal einen umfangreichen Bespitzelungsskandal. Er ist als Fichen-Affäre in die Geschichte eingegangen Als Auslöser eine rumfassenden Überwachung durch den Geheimdient reichte damals unter Umständen zum Beispiel aus, dass Bürger eine Reise in ein Ostblockland unternommen hatten.

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