VATM stellt FAQ-Liste zur Routerfreiheit bereit

Router (Bild: Shutterstock/Georgii Shipin

Seit 1. August haben Verbraucher die Wahl, welchen Router sie bei sich am Internetanschuss verwenden wollen. Seitdem müssen TK-Anbieter auch andere als die von ihnen vorgegebenen Endgeräte zulassen. Der TK-Brancheverband VATM hat nun einen kurzen Leitfaden bereitgestellt, der die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.

Seit 1. August dürfen Kunden frei entscheiden, welchen Router sie an ihrem Internetzugang nutzen wollen. Zuvor war es möglich, dass der Anbieter ein Endgerät vorgibt, das verwendet werden muss. Die lang diskutierte Abschaffung dieses sogenannten Routerzwangs zögerten die Anbieter immer wieder auch mit technischen Argumenten hinaus. Außerdem legten sie technisch versierten Nutzern Steine in den Weg, wenn diese zum Beispiel Informationen haben wollten, die zur wunschgemäßen Konfiguration notwendig sind.

Aber auch weniger technikaffine und für Spezialbasteleien aufgeschlossene Nutzer hatten durch den Routerzwang Nachteile. Zum Beispiel hielten die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Endgerätetypen oft nicht mit der raschen Entwicklung im Bereich WLAN mit. Die Folge: Nutzer hatten zwar einen passablen Internetzugang, mussten aber feststellen, dass sich durch die zunehmende Anzahl an mobilen Endgeräten im Haus die drahtlose Verbindung zum Router hin als Flaschenhals entpuppte.

DSL-Router (Bild: Shutterstock)

Und auch Nutzungsszenarien mit Fernzugriff, einem gemeinsam genutzten Speicher am Router oder ähnliches waren oft nur schwer oder gar nicht zu realisieren. Indem nun der Gesetzgeber als sogenannten Netzabschlusspunkt, also die Stelle, an der die Hoheit des Netzbetreibers endet, die “Dose in der Wand” festgelegt hat, bliebt den Verbrauchern überlassen, welchen Router sie verwenden wollen.

Der VATM weist nun darauf hin, dass “mit dieser Freiheit auch ein stückweit die eigene Verantwortung für den technischen Zugang ins Internet” wächst. Nutzer, die einen eigenen Router verwenden, müssten sich nun nämlich selber um den richtigen Anschluss des Gerätes kümmern sowie gegen möglichen Betrug und unsachgemäße Verwendung schützen.

Router Speedport W 724V (Bild: Deutsche Telekom)
Bei den von den Anbietern zur Verfügung gestellten Endgeräten, hier etwa dem Speedport W 724V der Deutschen Telekom, haben die Netzbetreiber mehr Kontrollmöglichkeiten. Wer die selbst haben will, muss dann allerdings auch etwas mehr Verantwortung übernehmen, findet der VATM. (Bild: Deutsche Telekom)

Worauf es dabei aus seiner Sicht ankommt, hat der VATM gemeinsam mit dem Deutschen Fraud Forum (DFF) in einem Informationsblatt zusammengefasst. Dies steht kostenlos zum Download (PDF) bereit und verspricht Kunden Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sie erfahren etwa, welche Voraussetzungen ein Endgerät erfüllen muss, damit das volle Leistungsspektrum erreicht wird und sie diese Informationen finden, wie Kompatibilität zum Netz gewährleistet wird und wer für die Behebung von Störungen und Schäden aufkommt.

Tenor des Informationsblattes ist es – wohl im Sinne der Anbieter – auf die Verantwortung und möglichen Risiken hinzuweisen, die Verbraucher eingehen und auf sich nehmen, wenn sie sich für ein eigenes Endgerät entscheiden. Eine FAQ-Liste, in der die Möglichkeiten im Vordergrund stehen, die durch die Routerfreiheit entstehen, hält zum Beispiel der Berliner Hersteller AVM auf seiner Website vor.

Dort findet sich auch eine Übersicht, inwieweit und wo die großen Anbieter die Zugangsdaten für Internet und Telefonie (Voice over IP) zur Verfügung stellen. Die sind erforderlich, damit Verbraucher Endgeräte ihrer Wahl an jedem Anschluss einsetzen können. Teilweise finden sich dort zudem auch detaillierte Anleitungen zur Endgeräteeinrichtung – aus verständlichen Gründen jeweils am Beispiel einer Fritz Box.