Veeam kann Patentklagen wegen Speichertechnologien abwehren

Veeam kann Patentklagen wegen Speichertechnologien abwehren (Grafik: silicon.de)

Geklagt hatte in beiden Fällen vor vier Jahren Symantec. Es sah Schutzrechte in Bezug auf Verfahren für Datenspeicherung, Restore und Backup verletzt und war damals mit dem mittlerweile abgespaltenen Bereich Veritas in dem Markt aktiv. Das Gericht und das US-Patentamt haben diese Vorwürfe nun zurückgewiesen.

Das US-Bundesberufungsgericht hat jetzt eine frühere Entscheidung des US-Patentamtes (USPTO) bestätigt, wonach von Symantec gegen den Mitbewerber Veeam erhobene Vorwürfe wegen Patentverletzung zurückzuweisen sind Damit ist ein vier Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen den Firmen beendet. Symantec hatte 2012 zwei Klagen gegen Veeam eingereicht. Mit ihnen wurde Veeam vorgeworfen, dass einige seiner Produkte Symantec-Patente für Verfahren für Datenspeicherung, Restore und Backup verletzen.

Die umstrittenen Patente fielen in den Bereich von Symantecs Speicher-Sparte Veritas. Die wurde im Zuge der Aufspaltung in zwei Unternehmen inzwischen an einen Investor verkauft und agiert wieder eigenständig. Die nun wieder auf Security-Produkte ausgerichtete Firma Symantec hat mit der Klage also eigentlich nichts mehr zu tun. Aber auch Veritas hat bislang zu dem Verfahren noch keine umfassende Stellungnahme abgegeben. US-Medien zitieren lediglich aus einem Bericht, in dem das Unternehmen allgemein erklärt hatte, es werde sein intellektuelles Eigentum auch künftig verteidigen – ohne aber auf den konkreten Fall einzugehen.

Veeam kann Patentklagen wegen Speichertechnologien abwehren (Grafik: silicon.de)

Nachträglich ärgern dürfte man sich über die einst von Symantec ausgehende Klage gegen Veeam aber bei Veritas intern dennoch, denn der Schuss ging gründlich nach hinten los. Bereits das USPTO hatte sieben geltend gemachte Forderungen von Symantec auf Patente als nicht patentierbar eingestuft (Patentnummern 7.831.861; 7.024.527; 8.117.168; 7.480,822; 7.093.086; 6.931.558 und 7.191.299.“ Nun hat das US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien auch die achte geltend gemachten Patentforderung endgültig abgewiesen und die Entscheidung des USPTO in Bezug auf die anderen bestätigt.

William H. Largent, CEO von Veeam kommentiert den Ausgang der beiden Verfahren mit scharfen Worten: “Es ist nicht neu, dass traditionelle Anbieter, die den Wandel fürchten und ihr Geschäft schützen wollen, das Rechtssystem missbrauchen, in einem erfolglosen Versuch, Innovation zu behindern. … In den vergangenen vier Jahren hat Veeam seine Position verteidigt und die unbegründeten Behauptungen angefochten. Ich bin erleichtert, dass das USPTO zu unseren Gunsten entschieden hat und überzeugt, dass dieser Fall eine klare Botschaft an den Markt sendet: Innovative Unternehmen lassen sich nicht von vermeintlich etablierten Anbietern einschüchtern.”

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Auch ansonsten ist das Unternehmen im Verdrängungswettbewerb nicht zimperlich. Auf seiner Website bietet es Broschüren zum Download an, in den die Gründe aufgeführt werden, warum Kunden von Veritas Backup Exec und Veritas NetBackup zu den entsprechenden Veeam-Produkten wechseln. Veritas kontert das auf seiner Website mit Benchmark-Ergebnissen: Demnach schlägt seine Lösung beim Backup großer virtueller Umgebungen die Mitbewerber Veeam, EMC und Commvault “um Stunden”