Verbraucherzentrale klagt gegen Datenaustausch von Facebook und WhatsApp

WhatsApp (Bild: WhatsApp)

Die Klage richtet sich gegen die im August 2016 eingeführten neuen Nutzungsbedingungen. Die Facebook-Tochter soll Daten ihrer Nutzer zum Teil widerrechtlich sammeln, speichern und an Facebook übermitteln. Der Bundesverband Verbraucherzentrale will den Rechtsstreit “notfalls über alle Gerichtsinstanzen” führen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Berlin gegen die Facebook-Tochter WhatsApp geklagt. Die Verbraucherschützer werfen dem Betreiber des Messengers vor, Daten zum Teil widerrechtlich zu sammeln, zu speichern und an Facebook weiterzugeben. Auslöser sind die im August 2016 in Kraft getretenen neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv (Bild: vzbv/Jan Zappner).
Klaus Müller, Vorstand des vzbv (Bild: vzbv/Jan Zappner).

Schon im September hatten die Verbraucherschützer WhatsApp abgemahnt. Sie kritisieren, dass das Unternehmen mit der Weitergabe von persönlichen Daten wie Telefonnummern von früheren Zusagen abrückt. Facebook-CEO Mark Zuckerberg selbst hatte ausdrücklich zugesichert, es werde keinen Austausch von Kundendaten zwischen den beiden Firmen geben. Die geänderte Datenschutzrichtlinie von WhatsApp sollte dies dann dennoch ermöglichen.

WhatsApp-Nutzer konnten den neuen Nutzungsbedingungen nicht widersprechen, sie konnten lediglich auf Nutzung des Diensts verzichten. Als besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer an, dass auch die Nummern von lediglich im Telefonbuch der WhatsApp-Kunden gespeicherten Verbrauchern an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gehen. Tatsächlich sollen die Nutzer von WhatsApp auch ihr Adressbuch “mit deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können”. Das haben auch Datenschutzbehörden schon kritisiert.

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Bundesverband hält außerdem die von WhatsApp genutzte und voreingestellte Einwilligungserklärung, die Facebook die Nutzung der Daten für Werbezwecke erlaubt, für unzulässig. “Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden. Generell dürfen Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn sie für den Dienst erforderlich sind oder die Betroffenen vorher zustimmen konnten”, teilten die Verbraucherzentralen im September mit.

Da die Abmahnung nicht den gewünschten Erfolg hatte, beschreitet der Bundesverband nun den Klageweg. “Unsere Marktwächterexperten haben das Fehlverhalten des Anbieters erfolgreich sichtbar gemacht. Nun treffen wir uns vor Gericht wieder. Die Verbraucherzentralen haben auch bei anderen digitalen Großunternehmen schon häufig einen langen Atem bewiesen: Ob Facebook, Google, Amazon oder nun WhatsApp, wir verfolgen Rechtsverstöße – notfalls auch über alle Gerichtsinstanzen”, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

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Die EU rollt aufgrund der neuen Nutzungsbedingungen sogar ihre Untersuchung zur Übernahme von WhatsApp durch Facebook neu auf. 2014 hatte Facebook laut EU erklärt, ein verlässlicher Abgleich zwischen den Benutzerkonten von Facebook und WhatsApp sei nicht möglich. Die Aussage stufen die Kartellwächter inzwischen als möglichen Täuschungsversuch ein.

Auch der Datenschutzbeauftrage des Vereinigten Königreichs stellt die Gültigkeit der von WhatsApp eingeholten Zustimmung der Nutzer zum Datenaustausch infrage. Facebook setzte daraufhin die Übermittlung von Daten vorübergehend aus.

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