EuGH deckelt Kosten für Kundendienst über 0180-Nummern

(Bild: Kheng Guan Toh/Shutterstock)

Anbieter von 0180-Servicenummern dürfen Nutzern keine zusätzlichen Kosten aufbürden, so der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil.

Viele Unternehmen oder Händler bieten eine Kundenhotline über 0180-Nummern an. Bislang konnten hier deutlich höhere Kosten für Einheiten berechnet werden, als bei regulären Nummern. Doch das ist laut Ansicht des Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig.

Das Gericht entschied, dass Anrufe bei einem Kundendienst keine Extrakosten enthalten dürfen. Denn hohe Gebühren könnten Verbraucher, davon abhalten sich bei Fragen zu ihrem Vertrag an den Kundendienst zu wenden. Deswegen dürfen die Kosten für solche Telefonverbindungen nicht höher liegen als die bei normalen Festnetz- oder Mobilfunkverbindungen.

Der EuGH hat damit in dem Verfahren zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt am Main (Deutschland) und dem Elektronik-Online-Händler comtech entschieden. Das Landgericht Stuttgart hatte den EuGH im Vorfeld der Verhandlungen ersucht, eine bestehende Richtlinie auszulegen. Darin heißt es, dass Verbraucher nicht verpflichtet sind, bei Fragen zu “geschlossenen Verträgen”, also etwa auch bei Online-Käufen, mehr als den Grundtarif zu bezahlen. Strittig war jedoch die Auslegung des Begriffs “Grundtarif”.

In Telekom-Shops sollen Kunden nicht auf Bons-Punkte hingewiesen worden sein. Statt dessen hätten Mitarbeiter selbst die Punkte genutzt. (Bild: Shutterstock)
EuGh: Ein Anbieter beispielsweise eines Online-Shops darf bei Kundennachfragen über eine 0180-Nummer nicht mehr berechnen als für ein normales Telefonat. (Bild: Shutterstock)

Der Gerichtshof setzt “Grundtarif” nun im allgemeinen Sprachgebrauch mit den Kosten für einen gewöhnlichen Anruf gleich. Damit sei auch die Richtlinie, deren Ziel ist, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, entsprechend auszulegen.

Die Verbraucherschutzorganisation hatte gegen die Geschäftspraxis geklagt, dass der Online-Händler für Rückfragen am Telefon hohe Gebühren verlangt. Darin sah die Verbraucherzentrale eine “unlautere geschäftliche Handlung”.

Derzeit können Unternehmen für 0180-Nummern zum Beispiel 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten. Bei Anrufen von Mobiltelefonen werden bis zu 42 Cent pro Minute berechnet. Solche Nummern müssen die Anbieter bei den Telekommunikationsprovidern eigens beantragt werden. Anbieter müssen auch darlegen, dass sie wirklich Service-Leistungen über diese Nummern erbringen wollen.

Je nach Endziffer werden hier verschiedene Tarife berechnet. Eine 01803-Nummer kostet 9 Cent pro Minute. 01804-Nummern werden mit 20 Cent pro Anruf berechnet. Laut Bundesnetzagentur sind deutschlandweit derzeit rund 300.000 dieser Service-Nummern vergeben.

Allerdings bezieht sich das Urteil lediglich auf Hotlines, bei denen sich Kunden, die einen bestehenden Vertrag haben, an den Anbieter wenden können. Services, die nicht im Zusammenhang stehen, scheinen davon ausgenommen zu sein. Weiter heißt es in einer Pressemitteilung des EuGh: “Der Gerichtshof stellt im Übrigen klar, dass es, soweit die Grenze der Kosten eines gewöhnlichen Anrufs beachtet wird, unerheblich ist, ob der betreffende Unternehmer mit der Service-Rufnummer Gewinne erzielt.”