Tor-Browser: US-Justiz will Lücke nicht preisgeben

Tor (Bild: Tor Project)

Im Verfahren gegen den Besucher einer Kinderporno-Website müsste die Lücke im Zuge der Beweisführung offengelegt werden. Dazu ist das US-Justizministerium nicht bereit. Es hat daher nun die Einstellung des Verfahrens beantragt und verzichtet vorerst auf die Strafverfolgung.

Dem US-Justizministerium ist die weitere Nutzung einer Sicherheitslücke im Tor-Browser zumindest vorübergehend wichtiger als die Verurteilung eines Besuchers einer Kinderporno-Website. Details zu der Lücke müssten in einem Verfahren gegen den IT-Administrator einer Schule in Vancouver im US-Bundesstaat Washington offengelegt werden. Ihm wird vorgeworfen, 2015 Hunderte entsprechende Seiten besucht zu haben, die nur über das Tor-Netzwerk zugänglich sind, um Fotos von Kindesmissbrauch zu erhalten.

Nun hat das US-Justizministerium jedoch die Einstellung des Verfahrens beantragt (PDF). Die Staatsanwaltschaft verzichtet dem Schriftsatz zufolge auf eine mögliche Verurteilung, um zu verhindern, dass ein wichtiges Werkzeug der Ermittler öffentlich bekannt und damit unbrauchbar wird.

Tor (Bild: Tor Project)

Bei Ermittlungen stellte das FBI 2015 fest, dass sich der von dem IT-Administrator und mehreren hundert anderen Personen besuchte Server mit dem illegalen Material in den USA befand. Mit einem Durchsuchungsbeschluss sicherten sie sich den Zugriff auf den Server. Sie schalteten ihn aber nicht ab, sondern nutzten eine Lücke im Tor-Browser, um darüber die Besucher der Website zu identifizieren.

Da die Regierung nicht bereit sei offenzulegen, wie der Angriff ausgeführt worden sei, habe man nun “keine andere Wahl, als die Einstellung des Verfahrens” zu beantragen. “Die Regierung muss sich jetzt zwischen der Offenlegung vertraulicher Informationen und Einstellung seiner Klage entscheiden. Die Offenlegung ist derzeit keine Option.” Allerdings soll dem Antrag der Staatsanwaltschaft zufolge das Gericht entscheiden, dass das Verfahren erneut eröffnet werden kann, sobald der Exploit nicht mehr der Geheimhaltung unterliegt.

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Im Verlauf des Prozesses weigerte sich die Anklage, den Quellcode des vom FBI verwendeten Hacking-Tools preiszugeben. Der wurde vom Gericht aber als wichtiges Glied in der Beweiskette angesehen, um belegen zu können, dass bei der Ermittlung der IP-Adressen keine Fehler gemacht wurden. Der vorsitzende Richter ließ die ermittelten IP-Adressen daraufhin nicht als Beweismaterial zu.

Offen ist, welche Auswirkungen der Antrag des Justizministeriums auf andere Verfahren gegen Nutzer der illegalen Website. Laut Ars Technica sind derzeit noch mehr als 100 Verfahren bei US-Gerichten anhängig. In einem dieser Fälle habe derselbe Richter, der auch das Verfahren leitet, für das das US-Justizministerium nun die Einstellung beantragt, die Beweise gegen den Angeklagten zugelassen. Dieser Fall werde im Lauf des Monats ohne Jury verhandelt.

Mozilla versucht bereits seit längerem, zumindest eine vertrauliche Offenlegung des Hacking-Tools zu erreichen. Da der Tor-Browser auf Firefox basiert, fürchtet Mozilla, dass die Sicherheit von “Hunderten Millionen Nutzern bedroht” sein könnte.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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