Mobile Datenflatrate der Telekom verletzt Netzneutralität und Roaming-Regeln

StreamOn (Bild: Deutsche Telekom)

Die Bundesnetzagentur bemängelt beim Telekom-Angebot StreamOn nur Vertragsklauseln, das Angebot an sich hält sie für gesetzeskonform. Will die Telekom StreamOn weiterhin anbieten, muss sie das aber auch im EU-Ausland tun.

Die mobile Datenflatrate StreamOn der Deutschen Telekom verstößt gegen Regeln zur Netzneutralität und zum Roaming. Zu dieser Auffassung ist die Bundesnetzagentur nach ihrer Prüfung des Streaming-Angebots gekommen. Wie Die Zeit berichtet werden jedoch in erster Linie Details in den Vertragsbedingungen kritisiert. Das Angebot an sich ist so durchaus möglich.

StreamOn (Bild: Deutsche Telekom)

Mobilfunkkunden der Deutschen Telekom können in bestimmten Tarifen mit StreamOn auf Audio- und Videoangebote von Telekom-Partnern, etwa Amazon, Apple Music, Netflix, Spotify und Youtube, zugreifen, ohne dass die Nutzung auf das mit dem Vertrag abgedeckte Datenvolumen angerechnet wird. Das wurde als Bevorzugung bestimmter Anbieter und damit Verstoß gegen die Netzneutralität kritisiert. Der Einschätzung hat sich die Bundesnetzagentur nicht angeschlossen.

Sie hält jedoch bestimmte Vertragsbedingungen für bedenklich und fordert eien Überarbeitung. Beispielsweise behält sich im Tarif Magenta L die Telekom das Recht vor, Videostreaming auf DVD-Qualität zu reduzieren. Beim Audio-Streaming gibt es jedoch keine Beschränkung. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur darf die Telekom die Streaming-Qualität zwar grundsätzlich reduzieren, muss dann Audio- und Videodienste jedoch gleich behandeln.

Außerdem verstößt StreamOn laut Bundesnetzagentur in der derzeitigen Form gegen die seit Sommer geltenden EU-Regeln zum Roaming, da die Telekom die Nutzung der Dienste der StreamOn-Partner nur im Inland nicht auf das Datenvolumen anrechnet. Im EU-Ausland wird die Datenübertragung jedoch auf das vertragliche zugesagte Datenvolumen angerechnet.

Die Telekom hat nun zwei Wochen Zeit, um die Mängel abzustellen. Andernfalls hätte die Bundesnetzagentur aufgrund des Telekommunikationsgesetzes die Möglichkeit, bestimmte Dienste zu verbieten oder Strafgelder zu verhängen.

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Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen, ist mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht zufrieden: “Wir hätten uns aber eine insgesamt sehr viel deutlichere Entscheidung gewünscht. So handelt es sich aus unserer Sicht bei dem gesamten Angebot der Telekom um einen klaren Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. Die Bevorzugung weniger Partnerdienste, die sich nur wenige große Anbieter leisten können, geht direkt zu Lasten von Mitbewerbern, der Wettbewerbsvielfalt und der Verbraucherinnen und Verbraucher.”

Die Telekom betont dagegen, Interessenten hätten stets die Möglichkeit, kostenlos mit ihr zusammenzuarbeiten. Der Videodienst Vimeo erklärte jedoch in einer Stellungnahme, die Netzpolitik.org (PDF) vorliegt, es gebe technische Hürden, die nur mit hohen Kosten und viel Aufwand zu überwinden seien. Sie hinderten zumindest Vimeo an der Teilnahme an StreamOn.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]