szmtag
ANZEIGE
ANZEIGE
151012_bloss_und_wenger
Wer kennt das nicht? Nach dem Erhalt einer Dienstleistung meldet sich der entsprechende Anbieter nochmals telefonisch und fragt, wie zufrieden man mit der Dienstleistung war. Wer hier allzu eifrig vorgeht, kann sich schnell einen kostspieligen Wettbewerbsverstoß einhandeln. Folgender Fall schildert, warum.
mehr
annenmarie_bloss
Überall in Europa beschäftigen sich derzeit die Gerichte mit der Frage, was Hosting-Provider tun müssen, um sicherzustellen, dass durch Ihre Dienste keine Urheber- rechtsverletzungen gefördert oder ermöglicht werden.
mehr