Wer einen Internetanschluss hat, haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen des Ehepartners. Das besagt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az: 6 U 239/11).
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Das Landgericht Berlin hat einer Klage stattgegeben, wonach die Zusendung von Werbe-E-Mails unter gewissen Voraussetzungen wettbewerbswidrig ist. Im Mittelpunkt des Falls stand ein Online-Shop für Sportbekleidung.
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Der vorzeitige Abbruch einer Internet-Auktion, etwa bei Ebay, kann für den Anbieter weitreichende Folgen haben, wie ein Urteil des Landgerichtes Detmold jetzt zeigt.
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Nach einem Beratungsgespräch dürfen die Gesprächsprotokolle nicht ohne weiteres im Internet publiziert werden. Das hat das Landgericht Erfurt im Streit zwischen zwei Einrichtungen der Verbraucherberatung entschieden.
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Provider müssen über erhöhte Tarife informieren, oder bleiben auf ihren Rechnungen sitzen - das gilt vor allem für die Nutzer einer Daten-Flatrate.
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Ein Arbeitnehmer, der vertragswidrig während seines Urlaubs ein ihm zu dienstlichen Zwecken zur Verfügung gestelltes Mobiltelefon nutzt, um Privatgespräche im Ausland zu führen, kann fristlos gekündigt werden.
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Bei mehrmaligen unerbetenen Zusendungen von Werbefaxen drohen drastische Strafen, so ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt.
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Der Beweiswert von Filesharing-Suchsoftware und die Frage, ob solche Software fehlerfrei funktioniert, hat die Gerichte schon öfter beschäftigt. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wurde jetzt ein besonderer Fall verhandelt: Im Rahmen der durch einen Rechteinhaber angestoßenen Ermittlungen wurden sowohl ein Mann als auch dessen siebenjähriger Sohn als Anschlussinhaber genannt.
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Ein unzulässiges Download-Angebot über ein Filesharing-Netzwerk ist eine Urheberrechtsverletzung. Der Rechteinhaber hat gegen den Anschlussinhaber Anspruch auf Schadenersatz und Erstattung der Abmahnkosten. Ein Streitwert von 15.000 Euro ist angemessen.
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Das OLG München hat mit Beschluss vom 21.09.2011 (Az.: 6 W 1551/11) entschieden, dass ein Host-Provider auf Unterlassung haftet, wenn er von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und die rechtsverletzenden Inhalte nicht beseitigt.
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Die Fluggesellschaft Air Berlin ist verpflichtet, bei Onlinebuchungen auch sämtliche, obligatorisch zu entrichtenden Zuschläge im Endpreis mit auszuweisen. Dies gilt auch für die als "Service Charge" bezeichneten Zusatzkosten.
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Die Mitgliederversammlung eines Vereins kann auch virtuell durchgeführt werden. Das Oberlandesgericht Hamm begründete die aktuelle Entscheidung damit, dass einem Verein die Ausgestaltung seiner Struktur selbst überlassen ist. Die Mitgliederversammlung könne daher unter Berücksichtigung gewisser Vorsichtsmaßnahmen auch online durchgeführt werden.
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Im Streit um die Nutzung von E-Mail-Dienstleistungen im Rahmen eines ASP-Vertrages (Application Service Providing) gibt es nun ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Es könnte auch richtungsweisend für die Nutzer von SaaS- und Cloud-Dienstleistungen sein.
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Für statische IP-Adressen besteht kein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch. Das hat das Landgericht München in einem aktuellen Urteil entschieden.
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Alleine die Tatsache, dass eine angebotene Ware bereits anderweitig verkauft wurde, berechtigt den Verkäufer nicht, eine Auktion auf Ebay vorzeitig abzubrechen.
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In P2P-Fällen trifft grundsätzlich den Beklagten die Beweislast, wenn der Rechteinhaber entsprechende Nachweise des Providers vorlegt, urteilte das Landgericht Köln.
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Stillschweigende Vertragsverlängerungen bis zu fünf Jahren bei Verträgen im B2B-Bereich sind rechtmäßig. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Urteil v. 06.10.2011 - Az.: 6 U 267/10 ).
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E-Mails, die einen Vertraulichkeitsvermerk enthalten, dürfen grundsätzlich nicht im Internet veröffentlicht werden. Das hat das Landgericht Saarbrücken entschieden (Urt. v. 16.12.2011 - Az.: 4 O 287/11). Würden solcher E-Mails veröffentlicht, sei das eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
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ohje, gefällt mal garnicht. hauptsache man gleicht es anderen betriebsystem an...
zu Windows 8 zieht Schlussstrich unter Aero-Look