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silicon-urteil-v21
Wer heimlich ein Gespräch mit seinem Chef mitschneidet, muss der fristlosen Kündigung seines Arbeitsvertrages rechnen. Dies gilt gewöhnlich auch dann, wenn ein Arbeitnehmer damit Mobbing nachweisen möchte. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.
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silicon-urteil-v21
Wenn Arbeitnehmer kurz vor Erreichen des Rentenalters wegen einer Betriebsänderung betriebsbedingt gekündigt werden, müssen sie sich unter Umständen mit einer wesentlich geringeren Abfindung als die übrigen Mitarbeiter zufrieden geben. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
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michael_Beuger_WBS_Rechtsko
Zuweilen versuchen klamme Arbeitgeber, im Rahmen eines Betriebsübergangs die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer durch vorübergehenden Wechsel der Mitarbeiter in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zu umgehen. Dem hat jetzt das Bundesarbeitsgericht eine klare Absage erteilt.
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silicon-urteil-v2
Wenn Arbeitnehmer bei der Arbeitszeit mogeln, ist der Arbeitgeber häufig zum Ausspruch der fristlosen Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung berechtigt. Anders war es jedoch in einem speziellen Fall des "Arbeitszeitbetruges", über den das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden hatte.
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michael_Beuger_WBS_Rechtsko
Ein stressiger Arbeitstag, alles geht schief und dann auch noch Stress mit dem Chef. Doch was passiert, wenn einem Arbeitnehmer da die Nerven durchgehen und er seinen Chef beleidigt? Muss dann mit der Kündigung gerechnet werden? Diese und ähnliche Konstellationen waren bereits Gegenstand zahlreicher Verfahren.
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