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nadja_draxinger_final
Im fünften und letzten Teil unserer Serie zum Thema "Social Media meets Arbeitsrecht" steht die Frage im Mittelpunkt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Führungskräfte und Manager in diesem Bereich gelten. Denn gerade wer gewohnt ist, schnell und viel zu entscheiden, übersieht womöglich kleine Fallen, die der Gebrauch von Social Media stellt.
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Im vierten Teil unsere Serie zum Thema "Social Media meets Arbeitsrecht" gehen wir der Frage nach ob Unternehmen auf jegliche Social-Media-Nutzung und -Regelungen besser ganz verzichten sollten, um sich Diskussionen mit dem Betriebsrat, Zeit und Kosten von vornherein zu ersparen.
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Die Umsetzung von Social Media Maßnahmen geschieht in mitbestimmungspflichtigen Unternehmen jeder Größe häufig ohne Beteiligung des Betriebsrats. Blockiert aber der Betriebsrat eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, kann das fatale und kostspielige Folgen für den Arbeitgeber haben.
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Häufig kommt es vor, dass IT-Umsetzung in Unternehmen zunächst ohne Beteiligung des Betriebsrates erfolgt, obwohl dieser von vorne herein hätte einbezogen werden müssen. Darunter fallen auch alle Maßnahmen, die mit Social-Media-Nutzung im Unternehmen zu tun haben.
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Wenn Arbeitsverhältnisse enden, ist der Umgang mit Kundenkontakten häufig ein Zankapfel für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies gilt im Besonderen, wenn Vertriebsmitarbeiter das Unternehmen verlassen. Die Kontakte können für beide Seiten von hohem Wert sein und ihr Verlust einen hohen Schaden verursachen.
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