Das Einmaleins des Smart Metering

Intelligente Energiezähler, so genannte ‘Smart Meters’, sind seit Monaten in aller Munde. Strom und Gas sollen sie sparen, der Energieverschwendung den Garaus machen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Mit Beginn des neuen Jahres ist der Einbau der neuen Messtechnik gemäß des neuen Energiewirtschaftsgesetzes Pflicht in Neubauten sowie bei Totalsanierungen. Gleichzeitig wurden den Verbrauchern umfangreiche Rechte eingeräumt: So kann jeder Kunde von seinem Energieversorger den Einbau eines Smart Meters auch unabhängig vom Neubau einfordern. Darüber hinaus haben die Verbraucher ab sofort Anrecht auf eine monatliche Abrechnung sowie – ab Ende 2010 – auf das Angebot von Energiespartarifen.

Bis 2020 sollen 80 Prozent, bis 2022 alle Haushalte mit intelligenten Stromzählern ausgestattet sein. Bei den Verbrauchern sind derweil noch viele Fragen offen: Wie funktionieren Smart Meter? Welchen Nutzen bringen sie? Und welche Rechte habe ich als Verbraucher? Nachfolgend werden wichtige Fragen rund um die intelligente Messtechnik beantwortet.

Was sind Smart Meters und wie unterscheiden sie sich von herkömmlichen Zählern?

Als Smart Meters werden die neuen digitalen Energiezähler bezeichnet. Die zentrale Änderung: Im Gegensatz zum klassischen analogen Zähler (Ferraris-Zähler) bieten die neuen Messgeräte den Verbrauchern jederzeit den genauen Überblick über den Energieverbrauch. Über ein Display am Zähler – wahlweise ergänzt durch ein so genanntes In-Home-Display oder ein Onlineportal – werden die aktuellen und die historischen Verbrauchswerte angezeigt.

Dr. Peter Heuell
Dr. Peter Heuell
Foto: Landis+Gyr Deutschland

Ein weiteres Merkmal der intelligenten Zähler ist, dass sie mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet sind. “Die Datenübertragung funktioniert in aller Regel in beide Richtungen”, sagt Dr. Peter Heuell, CEO von Landis+Gyr Deutschland, einem Hersteller der Zähler. “Es können sowohl Verbrauchsdaten an den Versorger übermittelt als auch Informationen über neue Tarife an den Haushalt gesandt werden.”