MS vs. Lindows: Gnädige US-Richter lassen Lindows weiterleben

Lindows bleibt seinem Namen treu, zumindest in den USA. Nach dem Beschluss eines Amerikanischen Bezirksgerichts in Seattle darf der Softwareanbieter seinen umstrittenen Namen behalten.

Lindows bleibt seinem Namen treu, zumindest in den USA. Nach dem Beschluss eines Amerikanischen Bezirksgerichts in Seattle darf der Softwareanbieter seinen umstrittenen Namen behalten. Der Lindows-Streit schwelt bereits seit Ende 2001.  Microsoft hatte gegen den Linux-Desktop-Anbieter geklagt, weil der Name zu Verwechslungen mit dem Betriebssystem ‘Windows’ führe.
Nach Ansicht der Richter besteht allerdings keinerlei Verwechslungsgefahr mit dem Markennamen Windows. Damit sind die US Gerichte wesentlich ‘Lindows-freundlicher’ eingestellt als die Europäer. Erst vor wenigen Wochen hatte Microsoft in Schweden eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten durchgesetzt, die den Anbieter der Software mit dem täuschend ähnlichen Namen vorläufig aus dem Rennen schubste. Lindows musste den Verkauf der Software in Schweden vorläufig einstellen. Auch in Finnland wurden erst kürzlich entsprechende Verfügungen auferlegt.

Weitere Maßnahmen hat Microsoft bereits in den Niederlanden und in Frankreich angekündigt. Nach den konstruktiven Erfolgen in Europa wird sich der Softwareriese sicherlich auch in den USA nicht so schnell geschlagen geben. Das letzte Wort im Prozess um die Namensgebung ist damit also noch lange nicht gesprochen.