Bankdaten-Weitergabe an US-Geheimdienste ab August

Seit Jahren ist die Bankdaten-Weitergabe an die USA ein Reizthema. Nun hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments den jüngsten Vertragsentwurf gebilligt. 42 Ja-Stimmen konnte der Vertrag mit den USA erreichen und mit nur acht Gegenstimmen ist der Weg frei für die Weitergabe von Bankdaten an US-Geheimdienste.

Die US-Dienste ziehen diese Informationen für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus heran. Kritiker dieses Abkommens haben in erster Linie Bedenken, dass diese Daten vor allem für die Wirtschaftsspionage verwendet werden.

Voraussichtlich wird der neue Vertrag im August in Kraft treten können. In die USA werden dann alle Überweisungen in Nicht-EU-Staaten sowie Zahlungseingänge aus Ländern außerhalb der EU weitergegeben.

Nach dem Abstimmungsergebnis des Rechtsausschusses gilt es als gesichert, dass auch das Plenum des Parlaments am kommenden Donnerstag der Weitergabe zustimmen wird.

Bereits vergangenen November hatte der EU-Rat einen Vertrag mit den USA unterzeichnet. Dieser Vertrag wurde noch unter dem EU-Vertrag von Nizza geschlossen.

Im Februar aber hatte das Europaparlament diesen Vertrag wegen Datenschutzbedenken abgelehnt. Denn ab dem 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft, wonach dieser auch vom Parlament gebilligt werden musste.

Nach dieser Ablehnung durch das Parlament wurde ein neues Abkommen ausgehandelt und von den 27 Mitgliedstaaten im Juni gebilligt. Wie die Abstimmung im Rechtsausschuss zeigt, scheinen nun sämtliche Fraktionen im Parlament den neuen Text zu befürworten.

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass in den nächsten zwölf Monaten die EU eine eigene Auswertung der Bankdaten erarbeitet und dann nur noch verdächtige Daten an die US-Geheimdienste weitergegeben werden. Neben einer Einspruchsmöglichkeit gegen die Auswertung soll auch eine Gruppe unabhängiger Prüfer die Auswertung der Daten in den USA kontrollieren können.