Koreaner greifen nach EU-Passagierdaten

Koreanische Zollbehörden wollen zukünftig auf die Fluggastdaten Europas zugreifen.

Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte mitteilte, wird das ab dem 1. Dezember 2007 gelten. Dann verlangen auch die koreanischen Behörden – wie bereits die USA und Kanada – den Zugriff auf die Passagierdaten, die in den Reservierungssystem der Fluggesellschaften gespeichert sind. Diese Informationen über ein- und ausreisende Fluggäste sollen der koreanischen Regierung Erkenntnisse im Kampf gegen Terrorismus und Drogenschmuggel liefern, hieß es aus dem Amt.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der auch Vorsitzender der Artikel 29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten ist, kritisierte die Forderungen Koreas. “Für die Datenübermittlung besteht nach europäischem Recht weder eine rechtliche Verpflichtung noch haben die Fluggesellschaften eine entsprechende Befugnis”, sagte er.

Ferner gewährleiste Korea kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Europäischen Datenschutzrichtlinie. Wichtige Fragen, etwa wie die Daten zu übermitteln sind oder welche Rechte die betroffenen Passagiere haben, sind demnach völlig offen. “Ich habe mich deshalb in einem Brief an die portugiesische Ratspräsidentschaft gewandt und Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes der Flugpassagiere angemahnt”, so Schaar.

Die europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden gehen sogar noch einen Schritt weiter und wollen die Fluggesellschaften auffordern, die Daten zurückzuhalten. Als Grund sollten sie europäisches Recht angeben. Korea dürfe kein Präzedenzfall für die wachsende Anzahl der Länder werden, die gleichfalls die Nutzung von Passagierdaten für ihre Zwecke erwägen, die aber keine entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarungen mit der EU geschlossen haben.

Der Grünen-Politiker sieht aber durchaus keine Probleme mehr, wenn nur alles nach Recht und Gesetz geht. Er erinnerte an die auf der Internationalen Datenschutzkonferenz in Montreal im September 2007 verabschiedete Entschließung, in der die Einführung globaler datenschutzrechtlicher Standards für die Verarbeitung von Passagierdaten gefordert wird. In einer globalisierten Welt müssen auch die Pflichten der Staaten, die Passagierdaten nutzen wollen, klar definiert werden, hieß es.