Vorratsdaten: Bitkom und Eco-Verband fordern Entschädigung

Die Branchenverbände Bitkom und Eco haben die geplante Regelung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert.

Bei der Neuregelung der Überwachung von Telefon und Internet müsse mehr Augenmaß gewahrt werden, forderte Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom).

Am 19. und 21. September laufen im Bundestag Anhörungen zur Vorratsdatenspeicherung. “Der aktuelle Gesetzentwurf lässt viele Fragen offen”, sagte Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer. “So sollte unter anderem eine Übergangsfrist für die betroffenen Netzbetreiber und Anbieter geschaffen werden.”

Nach dem Gesetzentwurf müssen die Unternehmen ab Anfang 2008 alle Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate speichern. Auch für Faxe, SMS und E-Mails gelten die neuen Regeln. Bei Handy-Gesprächen sollen zudem die Seriennummern der Geräte erfasst werden. “Für all diese Änderungen brauchen wir eine Übergangsfrist bis 2009”, so Rohleder. “Die Firmen müssen technisch und personell aufrüsten, um die neuen Vorschriften überhaupt erfüllen zu können.”

Der Gesetzgeber müsse auch dafür sorgen, dass die Anbieter angemessen entschädigt werden. Allein für die Technik zur Vorratsdatenspeicherung müssten die Unternehmen 50 bis 75 Millionen Euro investieren. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionenhöhe. Innere Sicherheit sei jedoch eine originäre Staatsaufgabe. “Es verlangt ja auch niemand kostenlose Polizeiwagen von Kfz-Herstellern.” Bereits seit Jahren bleibe die Branche auf Kosten für die Telefonüberwachung sitzen. “Die Unternehmen sind gesetzlich zur Kooperation verpflichtet, bekommen aber bisher nur einen Bruchteil ihrer Ausgaben erstattet”, so Rohleder. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 40.915 Telefonanschlüsse abgehört, ein Plus von 1,6 Prozent gegenüber 2005.

Zudem appellierte Rohleder an die Politiker, die Datenspeicherung nicht weiter auszudehnen, als von der EU gefordert. “Sonst könnte das Gesetz am Ende vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden.” Ohnehin sei fraglich, ob Daten aller Anschlüsse unabhängig von einem konkreten Verdacht gespeichert werden dürfen.

Derweil hat der Verband der deutschen Internetwirtschaft (Eco) auch die Kosten der Datenspeicherung berechnet – kommt aber auf viel höhere Ausgaben für die Firmen. “Diese Ausweitung der klassischen TK-Überwachung und die völlig neu eingeführte Vorratsdatenspeicherung verursachen nach konservativer Schätzung Kosten von 241,8 Millionen Euro allein für die Anschaffung von Hard- und Software”, sagte Klaus Landefeld, Eco-Vorstand Infrastruktur und Netze.

Davon entfielen rund 206 Millionen Euro allein auf die Internetwirtschaft. Lege man für Technik und Systeme eine fünfjährige Abschreibungsfrist zugrunde, so bedeute dies Kosten für Ersatzinvestitionen von 48 Millionen Euro jährlich – und zwar auf Dauer. Diese Zahlen seien allerdings keine Vollkosten, denn es kämen Kosten für den Betrieb hinzu, zum Beispiel für die Sicherung der Daten und für Personal.

Auch der Eco-Verband fordert eine Entschädigung aller durch die Gesetzesänderung entstehenden Kosten. Landefeld: “Die Internetwirtschaft steht im Wettbewerb. Wenn unsere europäischen Nachbarn wie Großbritannien und Österreich die Kosten für die Anschaffung der Vorratsdatenspeicherungs-Systeme entschädigen, Deutschland aber nicht, so wird sich dies zu Lasten des Standorts auswirken.”