Datenschützer verurteilen EU-Richtlinie zur Speicherung auf Vorrat

Deutschlands Beauftragter für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht nach wie vor einen Eingriff in die Privatsphäre gegeben.

Datenschützer und Industrieverbände haben gleichermaßen die Entscheidung des EU-Parlaments zur Speicherung von Daten auf Vorrat kritisiert. Deutschlands Beauftragter für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht nach wie vor einen Eingriff in die Privatsphäre gegeben. Der Branchenverband Bitkom beklagt, das EU-Parlament habe sich dem Druck des Ministerrats gebeugt und der VATM sieht dunkle Wolken für die TK-Branche aufziehen.

“Wir fragen uns, ob sich das EU-Parlament vom Ministerrat hat erpressen lassen”, sagte Bitkom-Chef Bernhard Rohleder und forderte stellvertretend für die ITK-Branche die Bundesregierung auf, “die Unternehmen in Deutschland für die Speicherung in vollem Umfang zu entschädigen. Der Staat dürfe die Unternehmen nicht zu unbezahlten Hilfssheriffs machen. Außerdem rechnet er damit, dass “die unterschiedlichen Regelungen innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrungen führen”.

Auch Schaar bedauerte die Entscheidung in Brüssel. Die grundsätzlichen Bedenken gegen die Vorratsspeicherung blieben wegen der Vertraulichkeit der Kommunikation unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger bestehen. Er forderte, dass bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht die freie und unbeobachtete Telekommunikation als wesentliches Element der demokratischen Wissens- und Informationsgesellschaft berücksichtigt werde. “Die von der Richtlinie vorgegebenen Spielräume müssen im Sinne eines effektiven Grundrechtsschutzes ausgeschöpft werden, damit die Eingriffe für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich bleiben.”

Beim Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) stößt man sich hauptsächlich an der Tatsache, dass die Frage der Kostenerstattung für die Datenspeicherung durch Unternehmen den Mitgliedsstaaten obliegt und keine einheitliche Vorgabe getroffen wurde. Die Pflicht widerspreche dem Prinzip der Datenvermeidung, meinte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. “Der bewusste, vorsichtige Umgang mit sensiblen Daten wird durch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung völlig in das Gegenteil verkehrt und belastet Unternehmen finanziell zusätzlich.” Für die TK-Unternehmen zeichneten sich dunkle Wolken ab, weil die finanzielle Belastung ohne entsprechende Entschädigung seitens der Regierung nicht zu stemmen sei.

Das Plenum des EU-Parlaments hatte am Mittwoch beschlossen, den entsprechenden Richtlinienvorschlag der Kommission nach Vorgaben des Ministerrates zu ändern. Der Rat hatte gedroht, die Gesetzesvorlage andernfalls zu blockieren und wieder einen eigenen Vorstoß zur Regelung der Speicherpflichten zu unternehmen. Für viele bedeutet der Beschluss kein Kompromiss, sondern ein Sieg allein für den Ministerrat, der eine Reihe von Forderungen gegen unter anderem den liberalen Berichterstatter Alexander Alvaro durchsetzen konnte.