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BEI ZDNET: Mix10: Fragen und Antworten zu Windows Phone 7 Series
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Mittwoch, 17. März 2010 | 05:51 Uhr
HansemannX schrieb am 24. November 2009 um 10:08
... Antwort eines Nichtrauchers ...
Ist Strom nicht auch gefährlich für die Mitarbeiter. Sie sollten die Garantie auch für Geräte, die mit Strom verseucht sind, ablehnen ... Apple und die Amis sind einfach Klasse, macht immer wieder Spaß solche Anekdoten zu lesen oder war das vielleicht gar keine ??
TehFlexer schrieb am 25. November 2009 um 08:30
Ebenfalls Antwort eines Nichtrauchers
Ich bin der Meinung das das eine sehr gute Idee ist von Apple. Da meiner Meinung nach alles gut ist um Leute vom rauchen abzuhalten. Damit (falls sowas öffentlich sein sollte) könnte man also Apple User davon abhalten am Arbeitsplatz (bzw einfach nur vor dem Apple) zu rauchen, da sonst die Garantie verfällt. Klingt lustig aber mir gefällts.
Joste schrieb am 25. November 2009 um 09:22
Hahaha
@TehFlexer: es geht ja nicht darum ob das ein gute oder ein schlechte Idee ist, sondern ob diese Verfahrensweise in den Garantiebedingungen festgeschrieben ist oder nicht. Übrigens wäre es auch konsequent, wenn adipöse von der Garantie ausgeschlossen sind, da die Gefahr einer Beschädigung des Geräts durch versehentliches Draufsetzen besteht. Oder ein bestimmter Mindest-IQ vorgeschrieben wird. Oder man vor Kauf einen Eignungstest zu absolvieren hat. Wem fällt noch mehr Schwachsinn ein?
Kopfschütteln schrieb am 01. Dezember 2009 um 16:57
Apple außer Rand und Band?
@Joste Vollkommen richtig. Deiner Aufzählung kann ich nur noch hinzufügen ob sich der Apple-Chef gefragt hat ob er den Käufer auch ausreichend informiert. Seine Rechner wurden doch nicht etwa mit LKWs, PKWs, Schiffen oder Flugzeugen transportiert? Bei der Herstellung wurde hoffentlich auch darauf geachtet, dass keine gesundheitsschädlichen Materialien wie Kupfer, Gold, diverse Kunststoffe etc. verwendet wurden, die Mitarbeiter und Kunden gleichermaßen schädigen (allerdings fragt man sich, aus was so ein Mac dann besteht). Sollte der Apple-Chef dies versäumt haben, würde ich schon darauf drängen ihm eine Produkthaftungsklage, die sich gewaschen hat, zu präsentieren. In den USA wo so ein Unsinn möglich ist und die Doppelmoral Prominenter auf die Spitze getrieben wird sollte auch so einer Klage stattgegeben werden. Vom Erlös dieser Klage können dann die beiden locker Ihren Mac reparieren lassen oder einen neuen kaufen. Wäre der Apple-Chef ein Mann mit Charakter würde er generell den Verkauf von Macs an Raucher unterbinden. Doch wenn es etwas gibt was solche Promis noch mehr lieben als Ihre scheinheilige Doppelmoral dann ist das der Zaster und auf den will der saubere Herr dann doch nicht verzichten.
JOSTE schrieb am 02. Dezember 2009 um 08:37
@Kopfschütteln
Applaus! Applaus! Sehr gute Idee auch den Herstellungsprozess, die Materialien und Transportwege mit zu betrachten. Schade, dass davon Herr Jobs leider nichts mitbekommt.
Humer schrieb am 02. Dezember 2009 um 09:54
was ist mit Krankenhäusern?
Darf man in Krankenhäusern nur noch in Reinräumen mit Computern arbeiten? Die Argumentation von Steve Jobs ist wie er selbst - exzentrisch und bar jedes vernünftigen Gedankens. Was ich verstehen kann: Wenn Reperaturen nicht als Garantiefall gelten, wenn durch das Nikotin beispielsweise der Lüfter verklebt und verdreckt - und damit die Core überhitzt und gehimmelt wird. Staub - und Nikotin - sind Feind Nr. 1 der empfindlichen Komponenten, vor allem im Verbund; als langjähriger Hardwareschrauber weiß ich wovon ich rede. Nur wo ist die Grenze? Fällt damit der PC auf dem Teppich auch aus der Garantie, da Wohnunhen mit Teppichen (vor allem Schlafzimmer) in viel mehr Staub in den Rechnern resultieren? Und was ist mit den Geräten in Pizzarias oder vergleichbaren Geschäften, wo Bratfett (Sondermüll!) ebenfalls in die Geräte zieht und sich ablagert. Kurz und gut - Steve Jobs argumentiert völlig am Ziel vorbei und eine Klage der Eigentümer dürfte er verlieren. Ob jemand raucht oder nicht steht dabei garnicht zur Diskussion und seine privaten Vorlieben sind nicht Bestandteil des Vertragswerkes.

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