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Ebay-Sperre gilt auch für Ehepartner

silicon.de
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Donnerstag, 9. Juni 2005, 12:35 Uhr

Wer aus dem Internet-Auktionshaus Ebay geflogen ist, kann seine Geschäft nicht ohne weiteres von einem Strohmann weiter betreiben lassen.

Wer wegen unseriöser Geschäftspraktiken aus dem Internet-Auktionshaus Ebay geflogen ist, kann seine Geschäft nicht ohne weiteres von einem Strohmann weiter betreiben lassen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Die Richter bestätigten die Sperrung der Ehefrau eines ausgeschlossenen Mitglieds von Ebay. Sie habe absichtlich versucht, die Betreiber den Online-Portals zu täuschen.

Hintergrund des Falls: Der Ehemann der Frau hatte über Ebay rund 200 Artikel pro Monat verkauft und damit für sich und seine Familie den Lebensunterhalt verdient. Als sich zahlreiche Käufer über die Höhe der Verpackungs- und Versandkosten beschwerten und entsprechend negative Bewertungen schrieben, schloss Ebay den Powerseller vom Handel aus. Um die Sperre ihres Ehemannes zu umgehen, beantragte daraufhin dessen Frau eine Ebay-Mitgliedschaft und vertrieb die Waren unter ihrem Namen weiter.

Als Ebay das bemerkte, wurde dieser Account ohne Vorwarnung innerhalb von 14 Tagen abgeschaltet. Gegen diese Kündigung zog die Kundin vor das Landgericht Berlin – ohne Erfolg. Die Frau hätte bereits bei ihrer Anmeldung bei Ebay offenbaren müssen, dass sie die Geschäfte ihres Ehemannes übernehmen wolle, begründete der Richter sein Urteil. Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Mitgliedschaft bei Ebay habe die Klägerin ohnehin nicht – das Gericht verwies die Frau deshalb an weitere Auktionshäuser im Internet.

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