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Bücher jetzt seitenweise zum Download

silicon.de
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Freitag, 4. November 2005, 15:52 Uhr

Der Online-Buchhändler Amazon hegt neue Pläne für die Vermarktung von Büchern.

Der Online-Buchhändler Amazon hegt neue Pläne für die Vermarktung von Büchern. Nun sollen Leser auch einzelne Kapitel oder Seiten kaufen können. So arbeitet Amazon an einer Kombination der Suchtechnik "Search inside the Book" mit dem Vermarktungsmodell von Onlinemusik, bei dem sich gegen eine Gebühr einzelne Lieder herunterladen lassen. Aus Industriekreisen verlautete, dass auch Google an einem ähnlichen Konzept arbeite.

Ein Interessierter könnte dann ein einzelnes Rezept, etwa für einen Kürbiskuchen, auf seinen Rechner herunterladen. Auch Reparaturanleitungen für Fahrräder oder ähnliches könnten dann seitenweise oder als ganzes Buch gegen Gebühr aus dem Netz angefordert werden.

Random House, eines der größten Verlagshäuser, scheint an der Idee des Onlinehändlers Geschmack zu finden. Der Verlag hat nun auch ein passendes Modell für die Bezahlung dieses Dienstes vorgeschlagen: Die Leser sollen für eine Seite fünf Cent bezahlen. Vier Cent gehen dabei an den Verlag, der dann auch die Rechte mit dem Autor abklärt, ein Cent geht an den Provider, beziehungsweise je nach Vertrag an Plattformen wie Amazon.

Mit diesem Vorschlag könnte auch in den Streit um Googles Projekt 'Google Print' zur Suche in Büchern Bewegung kommen. So hatten die Verlage und Autoren bislang um ihre Rechte an den Büchern gefürchtet, die ins Netz gestellt werden. Der Ansatz für Micro-Commerce wäre für die Verlage eine einfache Möglichkeit, ohne Neuauflagen und Druckkosten auch älterer Werke wieder in bare Münze umzuwandeln. Dem Vorbild von Random House könnten dann auch andere Verlage folgen.   

Wie die New York Times berichtet, ist auch der Verband der Autoren von dem Modell Amazons angetan. "Das ist ein Weg, wie es vielleicht funktionieren könnte", erklärte Paul Aiken, Executive Director der 'Authors Guild'. Seine Organisation hatte Google wegen der Verletzung von Urheberrechten angeklagt. "Etwas konzeptionell ähnliches könnte auch das Google-Programm ermöglichen."

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