CNET.DE | SILICON.DE | ZDNET.DE
Anzeige
ANZEIGE
Management
B2B

Kritik an Datenschutz - Google rudert zurück

Dietmar Müller, pte
|
Donnerstag, 4. September 2008, 12:56 Uhr

Google hat auf die massiven Vorwürfe gegen die Nutzungsbedingungen seines kürzlich gestarteten Browsers Chrome reagiert. Denn nicht nur die Ergänzungen zum Datenschutz erregten Aufsehen, sondern auch das Enduser-Licence-Agreement (EULA) enthielt Passagen, die auf Kritik stießen.

Ins Kreuzfeuer geraten ist der Punkt 11.1 der EULA, der die Abtretung von Rechten seitens des Nutzers regelt. Laut den ursprünglichen Bestimmungen sicherte sich Google das Recht, alle Nutzereingaben in den Browser uneingeschränkt weiterverwenden zu dürfen.

Konkret hieß es in der US-Fassung, dass der Nutzer durch das "Einreichen, Veröffentlichen oder Anzeigen von Inhalten Google ein dauerhaftes, nicht zu widerrufendes, weltweites, gebührenfreies und nicht-exklusives Recht zur Reproduktion, Adaption, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Anzeige und Weiterverbreitung" einräumt.

Fotogalerie: Die Köpfe hinter Googles Chrome

Sundar Pichai, Vice President of Product Management. Er führte durch die Veranstaltung.
Ben Goodger hat früher für den Firefox entwickelt. Heute leitet er die Arbeit an der Benutzer-oberfläche von Chrome. Bei der Vorstellung des Browsers berichtete er, wie die Suchfunktion 'Omnibox' funktioniert. Intern sei sie zeitweise die "Psychic Omnibox" genannt worden, weil die Entwickler versuchten ihr beizubringen, automatisch die Absichten des Nutzers zu verstehen. Das klappte nur selten im Sinne des Erfinders.
Dieses Gesicht ist mittlerweile weltbekannt: Google-Mitbegründer Sergey Brin benannte die Marktdominanz von Microsoft als seinen obersten Beweggrund, einen weiteren Browser auf den Markt zu bringen. "Wir sind inspiriert durch den Erfolg von Firefox… und wollen dessen Marktanteil überhaupt nicht beschneiden." Vielmehr hoffe man den Einsatz von "alternativen" Browsern zu fördern.

 Klicken Sie auf eines der Bilder, um die Fotogalerie zu starten

Diese umstrittene Passage wurde nun von Google entschärft. Nun ist unter dem Punkt 11.1 der EULA zu lesen, dass der Nutzer die Urheber- sowie sämtliche andere Rechte an seinen Eingaben behält. Die erste Formulierung der EULA sei ein Versuch gewesen, dieselben Regeln wie bei allen anderen Google-Services auch bei Chrome zur Anwendung zu bringen. Somit sollte Verwirrung bei den Nutzern vermieden werden, berichtet ein Google-Sprecher den Kollegen von CNET News.com. In manchen Fällen, wie eben bei Chrome, würden die Nutzungsbedingungen für einen Service jedoch auch Passagen enthalten, die "nicht gut zum Gebrauch des Produkts passen", zitiert CNET.

Bedenken werden auch weiterhin gegenüber der Übertragung von Eingaben in die bei Chrome als Omnibox bezeichnete Adressleiste vorgebracht. In den USA kommt die Kritik von der Datenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). "Wir machen uns Sorgen, dass Chrome ein weiteres gigantisches Förderband ist, das private Informationen über das Surfverhalten von Nutzern in die Google-Datenspeicher bringt", äußert sich etwa der EFF-Techniker Peter Eckersley.

  1 | 2 | 3 Seite 2/3 »
 
Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
 
Anzeige
Anzeige
Ausserdem neu in management

Red Hat Storage-Appliance für die Amazon-Cloud

Unternehmen sollen Network Attached Storage (NAS) über Red Hat in die Amazon-Cloud bringen.
07. Februar 2012

Facebook holt Marketingchefin von Levi's

Kurz vor dem Börsengang verstärkt Mark Zuckerberg das Marketing-Team von Facebook. Rebecca Van Dyck kommt vom Jeanshersteller Levi's und ...
07. Februar 2012

Innenminister Friedrich pöbelt gegen Netzgemeinde

Bundesinnenminister Joachim Friedrich ist mit der Netzgemeinde hart ins Gericht gegangen. Gegenüber dem Handelsblatt warf er der Community ...
07. Februar 2012

neueste leserkommentare
07. Februar 2012 | 08:12 Uhr

aber vielleicht gelingt es ja Amerikanern,

den Zugriff zu ihren legalen Daten und Schadenersatz für die Zeit, in der sie nicht zugreifbar sind, in einer dortzulande möglichen Sammelklage zu erstreiten Mehr ...

zu Schließung von Megaupload und die Folgen
07. Februar 2012 | 16:14 Uhr

Bezirksgericht

Richtig! Danke für die Ergänzung. Mehr ...

zu Münchner Gericht erlaubt Galaxy Tab 10.1N und Nexus
06. Februar 2012 | 09:37 Uhr

Nachtrag zum Artikel

IBM crowd sourcing could see employed workforce shrink by three quarters http://tinyurl.com/23ara48 Quelle: Personnel Today, 23. April 2010 Mehr ...

zu IBM: Community statt Festanstellung
  • Artikel
  • Bildergalerien
  • Videos
Sponsored Links

Silicon Vorlagen für Business-Profis: Große Auswahl an Vorlagen zu kurzen Marktstudien

Silicon Vorlagen für Business-Profis: Große Auswahl an Vorlagen zu Recruiting

Junior Berater/−innen − Business Analytics

bei Capgemini Consulting (Feste Anstellung)

Embedded Software-Entwickler (w/m)

bei Philotech GmbH (Feste Anstellung)

Mitarbeiter/in IT Support / IT Service Desk

bei GFKL Financial Services AG (Feste Anstellung)

Trackbacks und Pingbacks

TrackbackTrackback-URL:

Link zum Artikel setzen bei