CNET.DE | SILICON.DE | ZDNET.DE
Anzeige
ANZEIGE
Management
CIO / CEO

Kündigung wegen Facebook-Profil illegal

Kathrin Schmitt
|
Montag, 6. April 2009, 16:07 Uhr

Firmen, die ihre Mitarbeiter wegen eines Auftritts auf Social-Networking-Sites wie Facebook maßregeln oder gar kündigen, können deswegen belangt werden. Das ist die Erfahrung, die einige Unternehmen in Australien vielleicht bald machen müssen. Ein einflussreicher Anwalt hat jetzt festgestellt, dass sich diese Firmen auf sehr dünnem Eis bewegen.

Rechtlich gesehen nehmen schließlich nur die wenigsten Arbeitsverträge Bezug auf irgendwelche digitalen Profile. Und genau diese Lücke könnten Arbeitsrechtsanwälte finden und nutzen.

Diese Ansicht äußerte Steven Penning, Partner der renommierten Anwaltsfirma Turner Freeman in Sidney, Australien. Vorausgegangen war eine Welle von erfolgten Kündigungen: Zuvor gab es einige Zeitungsartikel über einen Gefängniswärter und eine TK-Firmenangestellte, die sich per Twitter und Facebook geäußert hatten und offenbar Missliebiges über ihre Arbeitsstelle zu berichten wussten. Sie wurden nach dort geltendem Recht sanktioniert, beziehungsweise gefeuert.

Anderen ging es ähnlich, zeigten zahlreiche Leserbriefe an die größte australische Tageszeitung Sidney Morning Herald. Darunter war ein Banken-Angestellter, der per Twitter das Wort „Rezession“ benutzt hatte – das Ende einer Karriere. Eine Lehrerin hatte in ihrem privaten Account über Bedrohungen und Angriffe in der Schule berichtet. Was folgte, war mehr als eine Bedrohung: die Kündigung. Richtiggehend verständlich wirkt dagegen die fristlose Kündigung für zwei Angestellte der Restaurantkette Kentucky Fried Chicken: Sie hatten Fotos in ihre Accounts gestellt, wie sie gemeinsam nach Feierabend die riesigen Spülbecken der Firma als Jacuzzi benutzten. Ohne Facebook hätte aber ihr Arbeitgeber wohl erst viel später davon erfahren.

Freeman ist aber der Ansicht, dass die Betroffenen zumindest Rechte haben, was die Nutzung ihrer privaten Accounts betrifft. Die Arbeitgeberseite kann seiner Ansicht nach die neuen Medien nicht so behandeln, als ob sie vom bekannten Arbeitsrecht gedeckt würden. Arbeitgeber, die auf der sicheren Seite stehen wollen, teilen ihren Angestellten zuvor mit, wie das Verhalten auf öffentlich zugänglichen Sites gewertet wird. So wissen beide Seiten Bescheid, riet der Anwalt.

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
 
Anzeige
Anzeige
Ausserdem neu in management

Red Hat Storage-Appliance für die Amazon-Cloud

Unternehmen sollen Network Attached Storage (NAS) über Red Hat in die Amazon-Cloud bringen.
07. Februar 2012

Facebook holt Marketingchefin von Levi's

Kurz vor dem Börsengang verstärkt Mark Zuckerberg das Marketing-Team von Facebook. Rebecca Van Dyck kommt vom Jeanshersteller Levi's und ...
07. Februar 2012

Innenminister Friedrich pöbelt gegen Netzgemeinde

Bundesinnenminister Joachim Friedrich ist mit der Netzgemeinde hart ins Gericht gegangen. Gegenüber dem Handelsblatt warf er der Community ...
07. Februar 2012

neueste leserkommentare
07. Februar 2012 | 08:12 Uhr

aber vielleicht gelingt es ja Amerikanern,

den Zugriff zu ihren legalen Daten und Schadenersatz für die Zeit, in der sie nicht zugreifbar sind, in einer dortzulande möglichen Sammelklage zu erstreiten Mehr ...

zu Schließung von Megaupload und die Folgen
07. Februar 2012 | 16:14 Uhr

Bezirksgericht

Richtig! Danke für die Ergänzung. Mehr ...

zu Münchner Gericht erlaubt Galaxy Tab 10.1N und Nexus
06. Februar 2012 | 09:37 Uhr

Nachtrag zum Artikel

IBM crowd sourcing could see employed workforce shrink by three quarters http://tinyurl.com/23ara48 Quelle: Personnel Today, 23. April 2010 Mehr ...

zu IBM: Community statt Festanstellung
  • Artikel
  • Bildergalerien
  • Videos
Sponsored Links

Silicon Vorlagen für Business-Profis: Große Auswahl an Vorlagen zu Finanzen mit Excel

Silicon Vorlagen für Business-Profis: Große Auswahl an Vorlagen zu Organisation

Geschäftsführer/Franchise−Partner (m/w) zur Leitung eines Nachhilfe−Instituts

bei Institut für Markenfranchise GmbH & Co. KG (Feste Anstellung)

Marketing im Sondermaschinenbau (w/m)

bei HOSOKAWA ALPINE AG (Feste Anstellung)

Niederlassungsleiter/in

bei Service Personaldienstleistungen GmbH (Feste Anstellung)

Trackbacks und Pingbacks

TrackbackTrackback-URL:

Link zum Artikel setzen bei