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Mittelstand

Schwere Zeiten für gebrauchte Software

Martin Schindler
|
Dienstag, 29. Juli 2008, 10:00 Uhr

Ein Gerichtsurteil könnte für den Handel mit Lizenzen aus zweiter Hand das Aus bedeuten. Auf jeden Fall hat es weitreichende Folgen für Händler und Anwender. Die Richter des Oberlandesgerichtes München haben ihr Urteil nun schriftlich vorgelegt.

In der Sache Oracle gegen Secondhand-Software-Händler usedSoft heißt es, "dass der Vertrieb mit gebrauchter Software generell einer Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber bedarf". Das gelte, nicht nur für Software, die über einen Download verteilt wird, sondern auch für Programme, die zusammen mit einem Datenträger vertrieben werden. Eine Formulierung, die einige Sprengkraft haben dürfte und wohl nicht ohne Wirkung auf andere Prozesse sein dürfte.

Fotogalerie: Das Aus für gebrauchte Software?

Dieses Schriftstück könnte für eine ganze Branche schwerwiegende Folgen haben. Die schriftliche Urteilsverkündung des Oberlandesgerichtes (OLG) in der Sache Oracle gegen usedSoft.
Im Namen des Volkes: Unter dem Aktenzeichen 6 U 2759/07 wurde gegen die usedSoft-Verkaufspraxis verhandelt. Seit geraumer Zeit jedoch vertreibt usedSoft aufgrund des nun abgeschlossenen Rechtsstreites keine Oracle-Software mehr, wie Peter Schneider, der Direktor usedSoft, zu einem älteren Urteil kommentierte.
usedSoft muss für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Zudem schließt das OLG die Möglichkeit einer Revision aus. usedSoft kann nur noch direkt beim Bundesgerichtshof das Urteil anfechten.

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Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte eines Softwareherstellers seien wegen ihrer besonderen Verletzlichkeit besonders schutzbedürftig, heißt es in dem Dokument weiter. Das Gericht entscheidet sich also für die Rechte der Hersteller. Auch Handel mit gebrauchten Original-Datenträgern ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig, so die Richter des auf Urheberrecht spezialisierte 6. Zivilsenates des Oberlandesgerichts in ihrer Begründung (OLG, Az. 6 U 2759/07).

Explosiv dürfte dieses nun schriftlich vorliegende Urteil, das silicon.de im vollen Umfang abgedruckt hat, vor allem für die weiteren anstehenden Verhandlungen zwischen usedSoft und Micorosoft sein. Denn auch Microsoft hat sich mit usedSoft mehrmals vor Gericht gestritten.

Dieses Urteil stimmt daher nicht nur den Kläger Oracle optimistisch: "Diese abschließende Entscheidung entspricht der Rechtsauffassung von Microsoft, wonach der An- und Verkauf von Vervielfältigungsrechten aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen ohne die Zustimmung des Unternehmens unwirksam und damit urheberrechtswidrig ist", teilt der Hersteller mit. Microsoft sehe in dem jetzt erlassenen Urteil daher weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche der Gebrauchtsoftwarehändler. Auch die Kunden dieser Händler könnten möglicherweise Schwierigkeiten mit unautorisiert weiterverkauften Lizenzen bekommen, droht Microsoft den Kunden von Secondhand-Software.

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