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Management
Wirtschaft & Politik

Deutsche Politik auf dem Rückweg in die proprietäre Vergangenheit

Ludger Schmitz
|
Montag, 15. März 2010, 12:00 Uhr

In der Hektik und dem Trubel rund um die CeBIT hat sich bisher unbemerkt etwas ereignet, das die hier schon beschriebenen Befürchtungen nährt, Open Source sei in Bund und Ländern auf dem Abstellgleis.

Am 25. Februar hat der Bundestag nach zweiter Beratung einem "Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG" zugestimmt. Das Votum erfolgte mit Abgeordnetenmehrheit von CDU, CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD und bei Enthaltung (wegen Tiefschlafs?) von Grünen und Linken. Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf hat die Drucksachennummer 17/427 des Bundestags in der aktuellen 17. Wahlperiode und ist ergänzt um die zustimmende Empfehlung des Innenausschusses (Drucksache 17/571).

Fotogalerie: Die Open-Source-Halle auf der CeBIT

Die Anbieter von Open Source Software (OSS) werden die CeBIT 2010, wo sie das Zentrum der Halle 2 belegten, in guter Erinnerung behalten. Dabei war der erste Messetag wie immer noch ruhig verlaufen. Doch dann kam es dicke.
Wie schon am Hallenplan abzulesen war, "thront" die Open-Source-Halle 2 über der Messe.
Laut dem Open-Source-Spezialisten Ludger Schmitz leitete der Riesenstand der IBM in Halle 2 viele Besucher zu den kleinen OSS-Anbietern um.

 Klicken Sie auf eines der Bilder, um die Fotogalerie zu starten

Der neue IT-Planungsrat besteht aus dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik und je einem für IT zuständigen Vertreter der Länder. Er hat unter anderem die Aufgaben,

  • die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der IT zu fördern,
  • fachunabhängige und -übergreifende Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards festzulegen und
  • E-Government-Projekte zu steuern.

Dabei ist er auf Grundsätze festgelegt. In diesen Bestimmungen führt der Vertrag an erster Stelle (Seite 11 der Drucksache 17/427, Abschnitt II, § 3, Absatz 1) aus: "Für den im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung notwendigen Austausch von Daten zwischen dem Bund und den Ländern sollen gemeinsame Standards für die auszutauschenden Datenobjekte, Datenformate und Standards für Verfahren, die zur Datenübertragung erforderlich sind, sowie IT-Sicherheitsstandards festgelegt werden. Hierbei ist vorrangig auf bestehende Marktstandards abzustellen."

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