CNET.DE | SILICON.DE | ZDNET.DE
Anzeige
ANZEIGE
Management
Wirtschaft & Politik

Keine GEZ auf Privat-PCs

Björn Greif und Martin Schindler
|
Freitag, 19. August 2011, 11:10 Uhr

Wer bereits Rundfunkgebühren abführt und neben Radio oder Fernseher auch einen PC in seiner Wohnung hat, muss dafür keine zusätzlichen Gebühren entrichten.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt in letzter Instanz entschieden. Dieses Urteil bestätigt damit insgesamt drei Urteile der Vorinstanzen. In den drei verhandelten Fällen hatten die beklagten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für beruflich genutzte PCs in Privatwohnungen gesondert Rundfunkgebühren verlangt. Die Kläger jedoch hatten mit Gebührenbefreiung für Zweitgeräte argumentiert. Die Vorinstanzen hatten den Klägern Recht gegeben und die Gebührenbescheide aufgehoben, wogegen der Bayerische Rundfunk, der Hessische Rundfunk und der Südwestrundfunk mehrfach in Revision gegangen waren. Mit dem BVG-Urteil, Aktenzeichen BVerwG 6 C 15.10; BVerwG 6 C 45.10; BVerwG 6 C 20.11, haben die Kläger nun endgültig Recht bekommen.

Paragraf 5 Absatz 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) (PDF) bestimmt jedoch, dass für neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie internetfähige PCs "im nicht ausschließlich privaten Bereich" keine Gebühren zu entrichten sind. Voraussetzung ist, dass "die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden".

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift dahingehend ausgelegt, dass sie auch dann anzuwenden ist, "wenn das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät als Erstgerät auf demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten wird, dem auch der PC als Zweitgerät zuzuordnen ist". Dabei komme es nicht darauf an, "ob auch das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät in dem nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der Wohnung bereitgehalten wird".

Zu dieser Bewertung sei das Bundesverwaltungsgericht maßgeblich unter Beachtung des Sinn und Zwecks der Regelung gelangt, die neuartige Rundfunkempfangsgeräte rundfunkgebührenrechtlich privilegieren wolle, heißt es in einer Mitteilung. Denn einerseits seien solche Geräte nicht selten tragbar (Laptops, Smartphones) und entzögen sich deshalb einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Andererseits dienten sie - vor allem im nichtprivaten Bereich - häufig nicht (primär) dem Rundfunkempfang, sondern als reines Arbeitsmittel.

"Ich freue mich sehr, dass Vernunft und Gerechtigkeit gesiegt haben, ärgere mich aber trotzdem, dass die ganzen Prozesskosten nun von allen Gebührenzahlern getragen werden müssen - mit fremden Gebührengeldern lässt sich leicht prozessieren", sagte Uwe Hanss, Webdesigner sowie Herausgeber des Online-Magazins CARVING-SKI.de und einer der Kläger, gegenüber ZDNet. "Ich zahle gerne meine privaten GEZ-Gebühren, weil ich auch oft Dokumentationen und Reportagen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sehe, aber doppelt und zu Unrecht kassieren, kann nicht sein. Weiter frage ich mich, ob die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten so viele Angebote in Radio, TV und Internet brauchen, oder Millionengagen an Topverdiener wie Gottschalk oder Jauch zahlen müssen. Das gehört sicherlich nicht zur gebührenfinanzierten Grundversorgung."

Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten schätzen, dass aufgrund des Leipziger Urteils nun rund 20.000 Betroffene weniger Gebühren zahlen müssen. "Die Rundfunkanstalten bedauern dieses Urteil. Wir waren der Meinung, dass die Vorschrift, um die es hier geht, anders auszulegen ist. Aber wir respektieren natürlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts", erklärte SWR-Justiziar Hermann Eicher gegenüber der ARD.

Solche Probleme dürften sich mit der für 2013 geplanten Neuregelung für Rundfunkgebühren erledigen. Dann werden die Gebühren nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur eins oder mehrere Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind. Die Gebühr wird aber auch dann fällig, falls überhaupt kein Fernseher, Radio, Computer oder anderes internetfähiges Gerät zum Empfang bereitstehen. Die Gebühr soll höchstens der bisherigen Abgabe auf Fernsehen und Hörfunk entsprechen. Diese beträgt derzeit 17,98 Euro im Monat, wer nur ein Radio hat, zahlt 5,76 Euro.

Von dem neuen System werden in erster Linie Haushalte profitieren, in denen erwachsene Kinder oder die Großeltern wohnen. Sie müssen bisher pro Kopf zahlen. Gleiches gilt für Wohngemeinschaften, in denen mehrere Empfangsgeräte genutzt werden. Für Zweit- und Ferienwohnungen ist ein ermäßigter Zuschlag vorgesehen. Das Nachsehen haben dagegen diejenigen, die keinerlei Geräte besitzen und trotzdem zur Kasse gebeten werden. Zusätzliche Einnahmen erhofft sich die Politik auch von Betrieben, die bislang keine Rundfunkgebühren zahlen. Sie müssen allerdings nicht jedes Gerät einzeln anmelden. Stattdessen erfolgt die Abrechnung gestaffelt nach der Zahl der Angestellten und Standorte.

  1 | 2 Seite 2/2 »
 
Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
10 von 10 Lesern fanden diesen Artikel nützlich.
 
Anzeige
Anzeige
Ausserdem neu in management

HP baut Cloud für den deutschen Markt

Cloud-Anbieter müssen sich immer häufiger nach dem Standort fragen lassen, an dem die Leistungen erbracht werden. Gerade internationale ...
22. Februar 2012

Keine Fluchtgefahr: Kim Dotcom gegen Kaution frei

Kim Dotcom ist gegen Zahlung einer Kaution aus der Untersuchungshaft in Neuseeland entlassen worden.
22. Februar 2012

Freier Software-Simulator: Palladio

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hat 'Palladio' entwickelt, einen quelloffenen Software-Simulator.
22. Februar 2012

neueste leserkommentare
22. Februar 2012 | 13:38 Uhr

Aus und vorbei?

Vorbei sind wohl jene Zeiten, als sich die Autokarawane über die A2 durch Hannover staute, weil jeder auf die Cebit wollte. Wie wichtig die Computermesse seinerzeit war spürte man als Besucher ... Mehr ...

zu Aufwind für die CeBIT 2012?
22. Februar 2012 | 12:24 Uhr

Schaun wir mal

Bislang sind die Cloud Storage Angebote sowohl von Microsoft, Goolge und Apple nicht für jede Art von Dateien freigegeben (im Gegensatz zu Dropbox). Und solange das nicht passiert ist es ... Mehr ...

zu Microsoft kündigt SkyDrive-App für Windows 8 an
22. Februar 2012 | 11:11 Uhr

typisch Amerika - nur typisch Amerika?

Was für ein Schwachsinn - Herr/Frau Sausewind: Wieso rechtfertigt EIN Nacktfoto - was an einem Akt überhaupt verweflich ist, erschließt sich mir nicht - die Vernichtung der wirtschaftlichen ... Mehr ...

zu Facebook-Nacktfoto kostet US-Lehrer den Job
  • Artikel
  • Bildergalerien
  • Videos
Sponsored Links

Silicon Vorlagen für Business-Profis: Große Auswahl an Vorlagen zu Bewerbungsanschreiben

Silicon Vorlagen für Business-Profis: Große Auswahl an Vorlagen zu Rechten und Pflichten

Prozessmanager (m/w)

bei RETOL GmbH (Feste Anstellung)

Leiter Projekte in Führungsposition (m/w)

bei milch & zucker THE MARKETING & SOFTWARE COMPANY AG (Feste Anstellung)

Abteilungsleiter (m/w)

bei ThyssenKrupp Schulte GmbH (Feste Anstellung)

Trackbacks und Pingbacks

TrackbackTrackback-URL:

Link zum Artikel setzen bei