CNET.DE | SILICON.DE | ZDNET.DE
BEI ZDNET: Frisch im Regal: neue Handy-Modelle im September
Anzeige
Montag, 6. September 2010 | 04:02 Uhr
Mittelstand

Straftat Mitarbeiterüberwachung

Martin Schindler
|
Montag, 16. Februar 2009, 13:01 Uhr

Im zweiten Teil des Interviews mit dem Rechtsanwalt Stefan Schicker steht eine Abwägung der Kosten und des Nutzens einer Überwachung der Mitarbeiter im Vordergrund, und vor allem welche Signale von einer solchen Maßnahme ausgehen.

Ging es im ersten Teil vor allem darum, wo und unter welchen Umständen der elektronische Datenverkehr überwacht werden darf, so konzentriert sich Stefan Schicker heute unter anderem auf das gesprochene Wort. Stefan C. Schicker ist Rechtsanwalt und leitet in der Kanzlei Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl die IP-Abteilung. Er ist Berater für deutsche und internationale Unternehmen in allen Belangen des Internet- und E-Commerce-Rechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes etwa bei Patenten, Marken oder Designs sowie in Fragen des Datenschutzes.

silicon.de: Inwieweit darf der Arbeitgeber auf den PC zugreifen und überwachen? Wie ist es mit dem Internet-Konsum?

Schicker: Die private Inanspruchnahme der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Betriebs- und Kommunikationsmittel stellt eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers dar, wenn hierzu keine betriebliche Veranlassung bestand. Eine Nutzung zu betrieblichen Zwecken ist dann anzunehmen, wenn ein spezifischer Bezug zu den Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers besteht. Eine private Nutzung ist nur dann nicht pflichtwidrig, wenn sie eine betriebliche Veranlassung hat, in einer Notsituation geschieht oder wenn die private Nutzung durch den Arbeitgeber explizit erlaubt wird. Ob eine exzessive Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Betriebsmittel erfolgt, darf der Arbeitgeber grundsätzlich auch kontrollieren.

silicon.de: Ist eine Überwachung der Telefonanlage zulässig?

Schicker:Das Mithören eines dienstlichen Telefonats stellt grundsätzlich einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Derartige Eingriffe sind nur dann zulässig, soweit im Einzelfall das Interesse des Arbeitgebers vor demjenigen des Arbeitnehmers den Vorrang verdient. Im Übrigen ist ein Eingriff nur dann gerechtfertigt, wenn er erforderlich ist und das mildeste Mittel zur Erreichung eines rechtlich gebilligten Zwecks des Arbeitgebers darstellt. Eine Dauerüberwachung des Arbeitnehmers ist in jedem Fall unzulässig.

Beim 'offenen' Mithören muss der Arbeitnehmer im Voraus informiert werden, dass Gespräche mitgehört werden. Zudem ist er über den konkreten Zeitpunkt des Mithörens zu informieren.

Beim 'verdeckten' Mithören hat der Arbeitnehmer keine Kenntnis vom konkreten Zeitpunkt des Mithörens, er muss jedoch auch generell über die Tatsache, dass abgehört wird, informiert werden. Das 'verdeckte' Mithören ist darüber hinaus nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber sicherstellt, dass eine Kontrolle nur in einem zeitlich begrenzten, dem Arbeitnehmer im Voraus mitgeteilten Zeitraum stattfindet. Auch hier ist eine Dauerüberwachung ausgeschlossen. Dem Arbeitgeber sind Zweck und Umfang der durchgeführten verdeckten Kontrolle nachträglich offenzulegen. Des Weiteren statuiert das Bundesdatenschutzgesetz eine Löschungspflicht eventuell aufgezeichneter Daten.

silicon.de: Dürfen Gespräche von Mitarbeitern untereinander in Räumen des Unternehmens abgehört werden?

Schicker: Das Abhören jedes nicht öffentlich gesprochenen Wortes und dessen Aufzeichnung können Straftaten nach Paragraph 201 Strafgesetzbuch sein. Selbst angesichts der Vielzahl an technischen Möglichkeiten muss vom Arbeitnehmer nicht damit gerechnet werden, dass betriebliche Unterhaltungen ständig von Dritten belauscht werden. Zu Recht ist deshalb das Bundearbeitsgericht der Auffassung, dass das Belauschen einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Unter normalen Umständen hat der Arbeitgeber jedoch keinen anerkennenswerten Grund, Gespräche von Mitarbeitern abzuhören beziehungsweise mithören zu lassen.

  1 | 2 Seite 2/2 »
 
Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
 
Anzeige
Ausserdem neu in mittelstand

Bessere Bonität von Hightech-Unternehmen

Die Bonität der mittelständischen Hightech-Firmen hat sich wieder verbessert. Das zeigt eine Sonderauswertung der 'KfW-Unternehmensbefragung ...
02. September 2010

IKT-Wettbewerb: Gründer gesucht

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hat die erste Runde des neuen 'Gründerwettbewerbs – IKT Innovativ' gestartet.
02. September 2010

Image von IT-Beratern

Eine aktuelle Analyse der Experton Group untersucht die Wahrnehmung beziehungsweise das Image von IT-Anbietern im deutschen Markt.
30. August 2010

Was am Homeoffice nervt

Von Zuhause aus zu arbeiten ist sooo praktisch. Kein Stau in der Früh, keine bleichen Gesichter in der U-Bahn, mehr Zeit für sich und die ...
27. August 2010

Aufschwung: IT-Mittelstand hat Lust auf mehr

Der IT-Mittelstandsindex von Fujitsu und techconsult für den Monat Juli belegt, dass die wirtschaftliche Dynamik keineswegs wieder abflaut.
27. August 2010

neueste leserkommentare
03. September 2010 | 09:54 Uhr

Umstieg von XP auf W7 ?

Wie Herr Grimm bereits schrieb, kann ich den Umstieg nur empfehlen. Viele Firmen waren sowieso schon leid mit dem W Office Paket zu arbeiten und wählten Open Office. Der Umstieg auf Linux ... Mehr ...

zu Windows 7 poltert ins IT-Budget
03. September 2010 | 09:28 Uhr

Tiefschlaf

Was die auf das eigene Geschäft bedachten deutschen Automobilhersteller möglicherweise übersehen, ist, dass im Massenmarkt der Zukunft - in China - die hierzulande so hoch gehaltene Individualität ... Mehr ...

zu Deutsche Autobauer und die Shai-Agassi-Phobie
02. September 2010 | 16:44 Uhr

Proleten reicht der Privatfunk

Über die Höhe der GEZ-Gebühren läßt sich natürlich streiten, fest steht aber das nur so eine qualitativ anspruchsvolle Berichterstattung gewährleistet werden kann. Die privaten Sender können ... Mehr ...

zu Deutsche finden GEZ-Gebühren zu hoch
  • Artikel
  • Bildergalerien
  • Videos

Trackbacks und Pingbacks

TrackbackTrackback-URL:

Link zum Artikel setzen bei