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Donnerstag, 18. März 2010 | 07:36 Uhr
Mobile & IP
Telekommunikation

Kartellverfahren: Hat die Telekom ihre Marktmacht missbraucht?

Martin Schindler
|
Donnerstag, 3. Dezember 2009, 11:01 Uhr

Konkurrenten der Telekom hatten bei der Behörde eine Beschwerde eingelegt. Nun will das Kartellamt prüfen, ob der Vorwurf, dass die Telekom bestimmte Produkte unter den Kosten anbiete und damit Konkurrenten mit einer eigenen Breitbandinfrastruktur behindere, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in der Donnerstagsausgabe berichtet.

Zunächst hat das Bundeskartellamt so genannte Auskunftsbeschlüsse versendet, mit denen Informationen über Preise und andere Marktdaten erhoben werden sollen. Das Verfahren steht damit ganz am Anfang. Die Wettbewerbshüter interessieren sich besonders für die Preisgestaltung des Deutsche Telekom-Vorleistungsproduktes "Wholesale Internet Acces" (WIA). Unternehmenskunden, die selbst über keine eigene Infrastruktur verfügen, können WIA von der Telekom beziehen.

Telekom-Konkurrenten wie Telefonica oder Vodafone, die selbst Netze anbieten, beanstanden den zu niedrigen Preis für WIA. Denn die Investition in eine eigene Infrastruktur zahle sich gegenüber den Kosten, die ein reiner Wiederverkäufer für das Telekom-Produkt hat, nicht aus. Bei der Auseinandersetzung geht es in erster Linie um das Großkundengeschäft und die letzten Meile. Dafür werden von verschiedenen Anbietern diverse technische Zugangsmöglichkeiten für das Internet angeboten. Kunden, die diese Leistungen in Anspruch nehmen sind Kabelunternehmen, Internet Service Provider oder auch Telekommunikationsanbieter ohne eine ausreichende eigene Infrastruktur.

Der Telekom-Konkurrent Telefonica etwa sieht in der Preispolitik der Telekom eine "verschärfte faktische Remonopolisierung des IP-Backbone-Marktes". Derzeit berechnet die Telekom einen Aufschlag für die Kunden die das Backbone-Netz über WIA nutzen einen Aufschlag von 70 Cent. Den Konkurrenten ist das zu wenig, denn auf diese Weise rechne sich die Investition in eine eigene Leitung, die für Zugangsvariante IP Bitstrom Access (IP BSA) nötig sind nicht.

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