Mannesmann-Urteil wird angefochten

Im ersten Prozess gegen die Vorstände und Aufsichtsräte des aus dem Metallkonzern Mannesmann hervorgegangenen Mobilfunkunternehmens, gab es Freisprüche für die Manager – jetzt soll eine Revision Recht schaffen.

Im ersten Prozess gegen die Vorstände und Aufsichtsräte des aus dem Metallkonzern Mannesmann hervorgegangenen Mobilfunkunternehmens, das jetzt zum britischen Vodafone-Konzern gehört, gab es Freisprüche für die Manager – jetzt soll eine Revision Recht schaffen. Denn die Staatsanwälte sind der Meinung, dass der vergangene Prozess von Juristenbeeinflussung strotzte und das Urteil nicht den Gesetzen entsprach, weshalb jetzt die Neuauflage vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe stattfinden soll.

Bankier Josef Ackermann, damals einer der Vorstände von Mannesmann, muss sich jetzt zusammen mit fünf weiteren Angeklagten wie Ex-CEO Klaus Esser und IG-Metall-Mann Klaus Zwickel noch einmal vor Gericht verantworten. Es geht um 57 Millionen Euro, die von den – teilweise entlassenen – Mannesmann-Mitarbeitern  erwirtschaftet worden sind, und die sich die Vorstände als “Anerkennungsprämien” genehmigt hatten. Esser bekam demnach rund 16 Millionen Euro und Vorstandsmitglied Funk, der über die von ihm vorgeschlagen Sonderprämie für sich auch selbst mit abstimmte, bekam sechs Millionen Euro. An weitere Vorständler gingen fünf Millionen und rund 32,5 Millionen Euro wurden an pensionierte Vorstände verteilt.

Die Karlsruher Richter sollen jetzt prüfen, ob dies rechtens geschah. Die Staatsanwaltschaft spricht vom Untreuevorwurf und will das Verfahren mit aller Konsequenz führen. Generalbundesanwalt Kay Nehm, so heißt es hinter vorgehaltener Hand, soll die Abfassung der Revisionsschrift selbst “begleitet” haben, was in Juristenkreisen als Gewähr für gesetzliche Härte gesehen wird.

Die erneut vor dem Richter gelandeten Ex-Manager haben insgesamt 14 Verteidiger aufgeboten. Die sollen nachweisen, dass die Richterin im ersten Verfahren in Düsseldorf recht hatte mit dem Freispruch. Sie konstruierte damals einen inzwischen sehr umstrittenen “unvermeidbaren Verbotsirrtum”, der auf die fünf zutreffe. Im Klartext heißt das: Sie hätten nicht gewusst, dass es verboten sei, sich aus dem Firmeneigentum auf diese Art zu bedienen und seien deshalb freizusprechen. Jetzt wird erneut geprüft. Und diesmal soll es, so zitiert die dpa aus Juristenkreisen, ohne die beim Düsseldorfer Urteil vermuteten massiven Einschüchterungsversuche der Angeklagtenkreise auf Richter und Justiz abgehen. Als Hoffnungsträger gilt hier Klaus Troksdorf, der dem Verfahren als Richter mit vorsitzen wird und sich in der Vergangenheit bereits durch Urteile hervorgetan haben soll, die abseits der breiten öffentlichen Meinung lagen.