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Technologie
Mobile & TK

Nokia-Siemens dementiert Lieferung von Überwachungstechnologien in den Iran

Sabina Schneider
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Mittwoch, 24. Juni 2009, 13:37 Uhr

Das Unternehmen, so Nokia Siemens Networks (NSN) in einer Mitteilung, habe keine Technologien für so genannte Deep Packet Inspection in den Iran geliefert, über die sich der Kommunikationsverkehr beispielsweise über das Internet abfangen lässt.

Die so genannte Lawful-Intercept-Technologie sei lediglich für Sprachverbindungen innerhalb des Irans geliefert worden, teilt das Unternehmen mit. Technologien für die Internet-Zensur oder das Filtern von Internet-Daten sei nicht von NSN geliefert worden.

Diese Lawful-Intercept-Technologie sei eine rechtliche Voraussetzung in allen EU-Staaten, den USA und auch im Iran. Was diese Überwachungsfunktionen können darf, sei durch internationale Standards geregelt. Daher habe man TCI, dem iranischen Carrier, Technologien geliefert, die lediglich ein Monitoring von Mobil- und Festnetztelefonanten ermöglicht. Den Bericht des Wallstreet Journals wies NSN als Spekulation zurück.

Ende März 2009 habe NSN die Sparte, unter der die 'Intelligence Solutions' und damit auch das Produkt 'Intelligence Platform' angesiedelt waren, an das private Investmenthaus Perusa GmbH verkauft und sei daher auch kein Teil des Unternehmens mehr.

Als Reaktion auf die silicon.de-Nachricht von gestern erklärte Stefan Zuber, Head of Communications West and South Europe Nokia Siemens Networks: "NSN hält strenge eigene und internationale ethische Richtlinen im internationalen Handel ein. Vor dem Geschäft hat NSN eindringlich die einschlägigen EU- und UN-Richtlinen geprüft. Diese sahen damals keine Handelseinschränkungen vor."

NSN habe im Iran zwei Mobilfunknetze errichtet, die es, nach der Ausweisung vieler Reporter, der iranischen Bevölkerung ermöglichten, untereinander und mit der Außenwelt nach wie vor zu kommunizieren, stellt Zuber klar.

"Im Rahmen dessen wurde 2008 an einen der beiden Netzbetreiber auch ein Aufzeichnungsgerät geliefert, das der Aufnahme von Sprachanrufen zur Verbrechensbekämpfung dient. Diese Systeme sind in allen Ländern in Telekommunikationsnetzen Pflicht, so zum Beispiel auch in Deutschland. Mit dem Gerät können weder Personen oder Rufnummern identifiziert und nachverfolgt, das Internet oder Textbotschaften kontrolliert, noch Daten analysiert werden."

Weitere Stellungnahmen des Joint Ventures zu den Darstellungen in der Presse gibt es im NSN-Blog.

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