CNET.DE | SILICON.DE | ZDNET.DE
Anzeige
ANZEIGE
Technologie
Sicherheit
Fahndung

BGH kippt den Polizei-Trojaner

silicon.de
|
Dienstag, 12. Dezember 2006, 16:19 Uhr

Ermittlungen auf deutschem Boden über einen Polizei-Trojaner sind bis auf weiteres ungesetzlich.

So hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) laut einem Bericht der TAZ bereits am 25. November in einem nichtöffentlichen Urteil den Einsatz von Online-Durchsuchungen von PCs gestoppt.

Solche Fahndungsmethoden seien "nicht genehmingungsfähig", hieß es in der Urteilsbegründung, die der TAZ exklusiv vorliegen soll. Schließlich handle es sich dabei um einen "schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung".

Wie das Bundeskriminalamt erklärte, seien daher alle laufenden Online-Ermittlungen gestoppt. Jedoch wurde dieses Verfahren nur in wenigen Fällen angewandt. Bislang wurde die Genehmigung für die Durchsuchung auf Basis einer Regelung zur Überwachung des Mail-Verkehrs erteilt. Diese reiche als Begründung für eine Durchsuchung der Festplatte jedoch nicht aus, heißt es vom BGH.

Die Vorschriften für eine reguläre Hausdurchsuchung seien im Falle einer Online-Durchsuchung ebenfalls nicht anwendbar - sie erfordere die Anwesenheit von Zeugen. Die Durchsuchung über einen Trojaner oder über andere Techniken, würde daher die Schutzrechte des Betroffenen gezielt umgehen.

Nach einem Vorschlag des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble sollen diese Techniken für die Strafverfolgung eingesetzt werden. Schäuble hat sich dafür im Rahmen des 'Programmes zur Stärkung der inneren Sicherheit' stark gemacht. In Nordrhein-Westfalen etwa entscheiden nicht Gerichte über Durchsuchungen per Hacker-Methoden, sondern eigens berufene Kommissionen. Nun will die Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Trojanern und Spyware in der Polizeiarbeit erarbeiten.

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
 
Anzeige
Ausserdem neu in technologie

Nützliche Geräte für das Home Office

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause aus. silicon.de stellt Geräte vor, die für Heimarbeiter nützlich sein können.
06. Februar 2012

IT-Trend: Kontextbezogene Dienste

Die Managementberatung Accenture hat in der Studie 'Technology Vision 2012' auf vielversprechende IT-Trends hingewiesen.
06. Februar 2012

Google-Forschungspreis für Freiburger Informatikerin

Prof. Dr. Hannah Bast, Inhaberin des Lehrstuhls Algorithmen und Datenstrukturen am Institut für Informatik der Universität Freiburg, erhält ...
06. Februar 2012

neueste leserkommentare
06. Februar 2012 | 09:37 Uhr

Nachtrag zum Artikel

IBM crowd sourcing could see employed workforce shrink by three quarters http://tinyurl.com/23ara48 Quelle: Personnel Today, 23. April 2010 Mehr ...

zu IBM: Community statt Festanstellung
05. Februar 2012 | 19:42 Uhr

Schreibfehler !

Es muß heißen: Der als Kim Dotcom geborene Schmitz... Der Mann wird behandelt, wie ein Mörder. Das kann alles nicht normal sein. er sollte für sein geschäftliches Talent ausgezeichnet werden ... Mehr ...

zu Kim DotCom, Opfer brutaler Polizeigewalt
03. Februar 2012 | 12:48 Uhr

So ein Schmarrn!

Mit Verlaub die Frage, ob das hier "w i t z i g" gemeint sein soll? Wenn ja, dann ok. Wenn nein, dann muss ich mich schon fragen, was mit einem solchen Artikel bezweckt werden ... Mehr ...

zu Das Sturmtief Ansgar im Wasserglas
  • Artikel
  • Bildergalerien
  • Videos
Sponsored Links

(Senior) Associate (m/w) Advisory Transaction Services Köln

bei KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Feste Anstellung)

Referent Corporate Development (m/w)

bei ThyssenKrupp AG (Feste Anstellung)

JEE Systemarchitekt und -Entwickler (m/w)

bei Steria Mummert Consulting AG (Feste Anstellung)

Trackbacks und Pingbacks

TrackbackTrackback-URL:

Link zum Artikel setzen bei