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Ebay darf auch ohne schlechte Bewertungen kündigen

silicon.de
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Mittwoch, 31. August 2005, 11:38 Uhr

Im Kampf gegen Betrüger und missliebige Mitglieder hat das Online-Auktionshaus Ebay jetzt vor dem Kammergericht Berlin Recht bekommen.

Im Kampf gegen Betrüger und missliebige Mitglieder hat das Online-Auktionshaus Ebay jetzt vor dem Kammergericht Berlin Recht bekommen. Der Account eines Mitgliedes wurde nach 14-tägiger Frist gekündigt, da unter einem anderem Namen die Geschäfte eines wegen negativer Bewertungen gekündigten Händlers weitergeführt werden sollten.

Gegen die Kündigung ihrer Mitgliedschaft war die Frau eines Schmuckhändlers vor Gericht gezogen. Dem Online-Auktionshaus war aufgefallen, dass sie unter dem neuen Namen die Verkaufspraxis fortführen wollte, die ihrem Mann insgesamt 19 negative Bewertungen einbrachte. Daraufhin kündigte Ebay ebenfalls unter Wahrung der Kündigungsfrist von 14 Tagen auch die Mitgliedschaft der Ehefrau, obwohl hier noch keine negativen Bewertungen eingegangen waren.

Die Klägerin hatte sich wegen der marktbeherrschenden Stellung Ebays auf das allgemeine Zugangsrecht berufen, war damit aber vor Gericht gescheitert. Das Gericht erkannte jedoch als wichtigen Grund für die Kündigung an, dass die Frau unter neuem Namen die Geschäfte ihres Mannes weiterführen wollte.

Daher hätte auch die Frau nicht im Vorfeld abgemahnt werden müssen, weil sie schwerwiegend gegen die Vertrauensgrundlage verstoßen habe, was eine Sperrung rechtfertige, wie das Gericht erklärte.

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