Die Fair Labor Association (FLA), die im Auftrag von Apple die Arbeitsbedingungen bei dessen Lieferanten kontrolliert, bescheinigt Foxconn Fortschritte bei der Einhaltung von Arbeitsschutzrichtlinien. Der Auftragsfertiger habe inzwischen 98 Prozent der festgestellten Mängel behoben.
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Google ist auch in dem Ranking des Beratungsunternehmens Universum Communications vor allen anderen Arbeitgebern auf Rang eins. Aber auch Microsoft und SAP stehen in der Gunst der Absolventen recht hoch.
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Ein Impressum ist hierzulande verpflichtend. Als Unternehmen muss man zum Beispiel darauf achten, auch bei seinem Facebook-Auftritt sichtbar ein Impressum zu führen. Doch auch was im Impressum steht, ist von Relevanz. Das Landgericht Düsseldorf hat nun ein Urteil betreffend einer Lizenzgebühr für eine Mitarbeiternennung gefällt.
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Wenn Arbeitnehmer kurz vor Erreichen des Rentenalters wegen einer Betriebsänderung betriebsbedingt gekündigt werden, müssen sie sich unter Umständen mit einer wesentlich geringeren Abfindung als die übrigen Mitarbeiter zufrieden geben. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
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Die Beleidigung des Arbeitgebers in Facebook kann die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters rechtfertigen, auch wenn sich dieser in der Ausbildung befindet. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm rechtskräftig entschieden. Auch die besondere Pflicht des Arbeitgebers im Ausbildungsverhältnissen zur charakterlichen Förderung des Auszubildenden ändere daran nichts.
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Führungskräfte bei Apple und Google haben sich über Email darüber verständigt, dass die beiden Unternehmen gegenseitig keine Fachkräfte abwerben. Solche Absprachen allerdings sind illegal.
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Foxconn, der neben Apple auch für andere IT-Größen fertigt, gerät erneut Schlagzeilen mit unzufriedenen Mitarbeitern bei einem Zulieferbetrieb.
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Im fünften und letzten Teil unserer Serie zum Thema "Social Media meets Arbeitsrecht" steht die Frage im Mittelpunkt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Führungskräfte und Manager in diesem Bereich gelten. Denn gerade wer gewohnt ist, schnell und viel zu entscheiden, übersieht womöglich kleine Fallen, die der Gebrauch von Social Media stellt.
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Der südkoreanische Konzern Samsung hat bei einer Überprüfung der Arbeitsbedingungen in der eigenen Lieferkette nach eigenen Angaben "Unregelmäßigkeiten" festgestellt. Die Kontrolleure hatte chinesische Samsung-Zulieferer besucht und berichteten anschließend etwa von exzessive Überstunden und Strafen für Verspätungen oder Abwesenheit.
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Der Streit zwischen der Deutschen Telekom und der Gewerkschaft Verdi ist neu aufgeflammt. Im Mittelpunkt steht einmal mehr die US-Tochter T-Mobile USA. Verdi spricht gegenüber dem Spiegel von "brutalem Psychoterror" der auf die 30.000 US-Angestellten ausgeübt werde.
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Das Economic Policy Institute aus Washington hat eine Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen beim Apple-Zulieferer Foxconn vorgelegt. Die Experten der renommierten US-Denkfabrik kritisieren unter anderem, dass die Fair Labor Association (FLA) die Zustände vor Ort beschönigt.
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Mit einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachungsmaßnahmen Stellung genommen und entschieden, unter welchen Voraussetzungen die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers erlaubt ist.
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In einem Foxconn-Werk in der Millionenstadt Zhengzhou haben sich am Freitag offenbar 3000 bis 4000 Mitarbeiter an einem Streik beteiligt. Ausgelöst worden seien die Unruhen durch drastisch angehobene Qualitätsstandards, sagen Beobachter. Das habe zu einem gesteigerten Arbeitsdruck geführt.
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Apple-Zulieferer Foxconn hat die Produktion im seinem Werk in Taiyuan wieder aufgenommen. Nach schweren Arbeiterunruhen am Montag war es vorübergehend geschlossen worden. An der Massenschlägerei waren rund 2000 Mitarbeiter beteiligt, die genauen Hintergründe sind noch unklar.
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Wenn Arbeitnehmer bei der Arbeitszeit mogeln, ist der Arbeitgeber häufig zum Ausspruch der fristlosen Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung berechtigt. Anders war es jedoch in einem speziellen Fall des "Arbeitszeitbetruges", über den das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden hatte.
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Ein stressiger Arbeitstag, alles geht schief und dann auch noch Stress mit dem Chef. Doch was passiert, wenn einem Arbeitnehmer da die Nerven durchgehen und er seinen Chef beleidigt? Muss dann mit der Kündigung gerechnet werden? Diese und ähnliche Konstellationen waren bereits Gegenstand zahlreicher Verfahren.
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Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass ein Arbeitgeber im Rahmen eines Kündigungsprozesses die Chatprotokolle auf dem Rechner seines Arbeitnehmers einsehen darf. Um eine Straftat nachweisen zu können, sind diese als Beweise verwertbar.
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Häufig kommt es vor, dass IT-Umsetzung in Unternehmen zunächst ohne Beteiligung des Betriebsrates erfolgt, obwohl dieser von vorne herein hätte einbezogen werden müssen. Darunter fallen auch alle Maßnahmen, die mit Social-Media-Nutzung im Unternehmen zu tun haben.
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Privat nutze ich derzeit ein Galaxy Xcover der ersten Generation, ist jetzt jetzt nicht unbedingt das Super-Gerät was die Leistung ...
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