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Darf ein Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einfach den E-Mail-Accountes des gekündigten und inzwischen ausgeschiedenen Mitarbeiters löschen? Arbeitgeber wollten hier vorsichtig sein. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG Dresden.
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Um De-Mail-Prozesse besser bei Behörden und Unternehmen integrieren zu können, wollen die Deutsche Telekom und die Darmstätdter Software AG künfigt zusammenarbeiten.
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Zum Start der Internationalen Funkaausstellung (IFA) in Berlin am 31. August will die Deutsche Telekom seinen De-Mail-Dienst bundesweit Privatkunden und Firmen zur Verfügung stellen. In der Einführungsphase wird es bis 31. Dezember Aktionsangebote geben.
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Was schon für das deutsche Finanzamt gut und billig war – die Einführung einer deutschlandweit einheitlichen Steuer-ID statt sich wiederholende und inkompatible Steuernummern in verschiedenen Bundesländern – soll nun auch für elektronische Unterschriften in ganz Europa eingeführt werden. So zumindest sieht es ein Plan der
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