Der Rechtsstreit um die Frage ob Google mit dem mobilen Betriebssystem Android Patente von Oracle verletzt, ist entschieden. Die Geschworenen können keine Verletzung von Patenten erkennen. Oracle Milliardenschwere Schadensersatzforderungen sind damit vom Tisch.
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Wer einen Internetanschluss hat, haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen des Ehepartners. Das besagt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az: 6 U 239/11).
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Seit Jahren wird vor Gericht immer wieder intensiv über die Haftungsfrage von Filehostern gestritten. Nun hat das Oberlandesgericht Hamburg der Geschichte kürzlich ein weiteres Kapitel hinzugefügt - mit erheblichen Folgen für Cloud-Anbieter.
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Der weitere Verlauf des Java-Prozesses zwischen Oracle und Google erscheint immer ungewisser. Richter Alsup hat offenbar wenig Verständnis für Oracles milliardenschwere Schadensersatzansprüche. Auch deshalb weil Alsup inzwischen selbst damit begonnen hat, Programmcode für Java zu schreiben.
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Das Landgericht Berlin hat einer Klage stattgegeben, wonach die Zusendung von Werbe-E-Mails unter gewissen Voraussetzungen wettbewerbswidrig ist. Im Mittelpunkt des Falls stand ein Online-Shop für Sportbekleidung.
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Host-Provider dürfen bei dem rechtswidrigen Beitrag eines Dritten nicht immer untätig bleiben. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin zu einem Eintrag bei Google Maps.
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Das Landgericht Mannheim hat eine Patentklage von Apple gegen Samsung ausgesetzt. Das Bundespatentgericht soll zuerst über einen Einspruch gegen das Patent entscheiden.
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In der Neuauflage des Urheberrechtsprozesses um die ehemalige SAP-Tochter TomorrowNow verlangt Oracle vom Erzrivalen SAP 776,7 Millionen Dollar Schadenersatz. Unter bestimmten Voraussetzungen will sich Oracle aber auch mit einer niedrigeren Summe zufrieden geben.
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Das Landgericht Mannheim hat Motorola eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erteilt. Damit könnte Motorola den deutschlandweiten Vertrieb der Microsoft-Produkte Windows 7, Xbox 360, Internet Explorer und Windows Media Player theoretisch stoppen.
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Wer unter einem Pseudonym in fremden Blogs für das eigene Unternehmen Werbung macht, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ist in solchen Fällen rechtens, urteilt das Landgericht Hamburg.
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Im Streit um den Wiederverkauf gebrauchter Software hat es jetzt einen wichtigen Schritt nach vorne gegeben: Nachdem der Bundesgerichtshof den Europäischen Gerichtshof um Auskunft gebeten hatte, liegt jetzt endlich die Vorabentscheidung des Generalanwalts vor. Ihr folgen die EU-Richter in der Regel.
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Im Rechtsstreit mit der Verwertungsgesellschaft GEMA musste die Google-Tochter YouTube vor dem Landgericht Hamburg eine Niederlage hin nehmen. Auch weiterhin darf das Video-Portal keine Videos bereitstellen, der Urheberrechte durch die GEMA verwaltet werden.
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Nach einem Beratungsgespräch dürfen die Gesprächsprotokolle nicht ohne weiteres im Internet publiziert werden. Das hat das Landgericht Erfurt im Streit zwischen zwei Einrichtungen der Verbraucherberatung entschieden.
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Die Tauschbörsen-Abmahnung eines Polizisten beschäftigt nun das Verfassungsgericht. Für Rechtsanwalt Christian Solmecke ein Grund zur Freude: "Das führt dazu, dass die unteren Gerichte nicht mehr länger alle Fälle über einen Kamm scheren können."
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Im Patentstreit zwischen Microsoft und Motorola Mobility hat ein US-Gericht eine Entscheidung gefällt, die auch Auswirkungen auf Deutschland hat. Durch die einstweilige Verfügung darf Motorola kein Verkaufsverbot von Microsoft-Produkten in Deutschland erwirken.
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Bei mehrmaligen unerbetenen Zusendungen von Werbefaxen drohen drastische Strafen, so ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt.
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Der Beweiswert von Filesharing-Suchsoftware und die Frage, ob solche Software fehlerfrei funktioniert, hat die Gerichte schon öfter beschäftigt. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wurde jetzt ein besonderer Fall verhandelt: Im Rahmen der durch einen Rechteinhaber angestoßenen Ermittlungen wurden sowohl ein Mann als auch dessen siebenjähriger Sohn als Anschlussinhaber genannt.
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Ein unzulässiges Download-Angebot über ein Filesharing-Netzwerk ist eine Urheberrechtsverletzung. Der Rechteinhaber hat gegen den Anschlussinhaber Anspruch auf Schadenersatz und Erstattung der Abmahnkosten. Ein Streitwert von 15.000 Euro ist angemessen.
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Das OLG München hat mit Beschluss vom 21.09.2011 (Az.: 6 W 1551/11) entschieden, dass ein Host-Provider auf Unterlassung haftet, wenn er von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und die rechtsverletzenden Inhalte nicht beseitigt.
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Und was ist mit der Youtube-App von Sony auf der PS Vita? Da kommt auch keine Werbung... Wahrscheinlich sind die drei Vita-User auch ...
zu Windows Phone 8: Streit um Youtube-App