Zusammen mit dem deutschen Anwaltverein hat die T-Systems jetzt ein rechtssicheres Dokumentenmanagement in die Cloud gebracht.
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Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom hat Twitter, Google und Facebook massive Patentverletzung vorgeworfen. Es geht um eine Methode zu Zwei-Faktor-Authentifizierung. Er droht mit einer Klage "aufgrund dessen, was mir die USA angetan haben". Gleichzeitig bittet er um Hilfe für seine kostspielige Verteidigung.
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Eine der umstrittensten Rechtsfragen im Internet wird bald höchstrichterlich geklärt. Der Bundesgerichtshof (BGH) kümmert sich momentan darum, ob das so genannte Framing eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Es geht dabei um die Einbindung von Youtube-Videos auf einer Webseite.
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Die drei größten belgischen Internet Service Prvider sehen sich einer Klage des Rechteverwerters Sabam gegenüber.
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"Share-Economy" ist spätestens seit der diesjährigen Branchen-Leitmesse Cebit kein Fremdwort mehr. Aber fernab von Internetmarktplätzen für geteilte Autos und Bohrmaschinen, hat es die vielzitierte Ökonomie des Teilens in sich. Dann, wenn es um das Teilen von Informationen, Wissen oder kritischen Daten geht, verblasst die naiv anmutende Sharing-Debatte und muss sich den harten Fakten der Unternehmens-Realität stellen.
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Die Klage der Fernsehsender RTL und SAT.1 gegen die Online-Videorecorder Shift.TV und Save.TV beschäftigt schon seit Jahren die Gerichte. Nun hat der Bundesgerichtshof in dem Fall zwar erneut ein Urteil gesprochen. Es lässt zwar weiter Fragen offen, enthält aber einige interessante Details.
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Die Europäische Kommission will mit einem neuen Maßnahmenpaket den Markenschutz in der gesamten Europäischen Union günstiger, schneller, zuverlässiger und vorhersehbarer machen. Gerade im Fall von Produktpiraterie sollen Unternehmen von einem besseren Markenschutz profitieren.
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Ideenklau ist kein Kavaliersdelikt, mahnt silicon.de-Blogger Heinz Paul Bonn. Der mangelnde Respekt vor dem geistigen Eigentum mache vor allem kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland das Leben schwer. Anders als es eine Fernsehwerbung für Kräuterbonbons vor macht, reiche ein Zupfer an der Jacke leider nur selten, um internationale Raubkopierer zu beeindrucken.
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Ein TV-Sender kann die Weiterverbreitung von Sendungen via Streaming ins Internet untersagen. Das geht aus dem Urteil vom 7.3.2013 (Az: C - 607/11) des EuGH hervor. Das Streamen sei unter bstimmten Umständen eine " öffentliche Wiedergabe" der Werke und für die sei eine Erlaubnis des Urhebers der Werke erforderlich.
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Auf Facebook, Google+, Twitter und anderen sozialen Plattformen wird lustig geteilt, geshared und weitergeleitet. Aber nur weil es alle machen, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch urheberrechtlich unbedenklich ist. Erste Beispiele für Abmahnungen wegen Vorschaubilder auf sozialen Netzen hat es bereits gegeben.
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Aktuell geht offensichtlich wieder einmal eine “Abmahnwelle” durch das Netz, bei der verschiedenen Blogs der Vorwurf gemacht wird, durch ungenehmigte Bildveröffentlichungen Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Da dies nicht der erste und wohl auch nicht der letzte Fall sein wird, sollen nachfolgend die juristischen Details, aber auch etwaige Verteidigungsstrategien näher erläutert werden.
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Gerade in hart umkämpften Märkten wie dem Verlagsgeschäft, aber auch im wettbewerbsintensiven Technologieumfeld scheint geistiges Eigentum ein begehrtes Gut zu sein. Und da das geistige Eigentum meist in Form von Daten entwendet wird - wie aktuelle Beispiele bei AMD oder dem Wall Street Journal zeigen, kann es gerade für den CIO ganz schnell brandheiß werden.
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Das Umgehen wirksamer Kopierschutzmaßnahmen ohne Zustimmung des Urhebers ist nach deutschem Urheberrecht nicht gestattet. Der Schutz von Computerprogrammen ist jedoch hiervon grundsätzlich ausgenommen.
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Der BGH bestätigte erneut, dass in den Fällen des Keyword–Advertising eine Markenverletzung grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Werbung in einem von der Trefferliste der Suchmaschine eindeutig getrennten und besonders gekennzeichneten Werbeblock erscheint.
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Die Verhandlungen zwischen Google und französischen Medienkonzernen über eine sogenannte "Link-Steuer" sind zum Stillstand gekommen. Nach französischen Medienberichten fordern Verlage jährlich bis zu 100 Millionen Euro von Google. Der Suchriese hingegen will bisher nicht mehr als 50 Millionen Euro zahlen.
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Der Fall hat Social-Media-Nutzer aufgeschreckt: Der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite soll 1.800 Euro bezahlen, weil er in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zeigt. Rechtsanwalt Christian Solmecke kommentiert den Fall und gibt Tipps.
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Die öffentlichen Debatte um neue Nutzungsbedingungen hat Instagram angeblich 25 Prozent seiner täglich aktiven Nutzer gekostet. Der Foto-Sharinmg-Dienst selbst bestreitet allerdings einen entsprechenden Bericht der New York Post und berichtet von stetigem Wachstum.
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Die neuen Nutzungsbedingungen des Online-Fotodienstes Instagram hatten in den vergangenen Tagen für Aufregung gesorgt. Jetzt hat Instagram reagiert und will die "verwirrenden Formulierungen" überarbeiten.
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Ab dem 16. Januar will die Foto-Plattform Instagram Nutzerdaten an Facebook weitergeben. Eine neue Datenschutzrichtlinie soll es Instagram außerdem erlauben, Bilder von Nutzern für Werbezwecke zu verkaufen, ohne vorher eine entsprechende Genehmigung der Anwender einzuholen.
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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Rechte beim so genannten Musik-Sampling konkretisiert. Es ist es unzulässig, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke zu verwenden, wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich sei, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen.
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Die Übernahmegerüchte wurden ja mittlerweile, wie nicht anders zu erwarten, von Huawei dementiert. Irgendein Marktteilnehmer dürfte ...
zu Nokia könnte an Huawei gehen