IT-Unternehmen – stärker mit Venture Capital

Im Vergleich zum Ausland sind die Rahmenbedingungen für Investoren noch immer schlecht. Die Gefahr besteht, dass sich der Status quo mit dem Private Equity-Gesetz 2008 noch verschlechtert.

Bei großen Messen – wie kürzlich der CeBIT – sprechen Politiker gerne über die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. So forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel dort in ihrer Eröffnungsrede, um bei zentralen Technologien zur Spitze zu gehören, sei ein Klima notwendig, in dem Ideen in Taten und Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte umgesetzt werden müssten. “Kurzum, wir brauchen eine Innovationsoffensive”, war ihr Fazit.

Mit ihrer High-Tech-Strategie hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr dafür bereits die Weichen gestellt. Sie beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen wie die Bündelung der Kräfte von Wissenschaft und Wirtschaft, die Verbesserung der Startvoraussetzungen für Gründungen und eine Korrektur der Rahmenbedingungen für Risikokapitalgeber. Der Wagniskapitalmarkt für die Finanzierung von Innovationen ist in Deutschland noch immer unterentwickelt. Deshalb müssen endlich steuerlich attraktive Rahmenbedingungen für Investoren geschaffen werden.

Was allerdings bislang über die Regierungspläne für ein Private-Equity-Gesetz in der Presse veröffentlicht wurde, stößt nicht nur in der Beteiligungsbranche, sondern auch bei Politikern auf harsche Kritik. Der Wirtschaftsrat der Union hat zu Recht von einer “schwerwiegenden Diskriminierung” der Beteiligungsbranche gesprochen, wenn ein Investor die Verlustvorträge bei einem Firmenkauf nicht länger anrechnen darf.
Gerade junge Unternehmen produzieren in den Anfangsjahren in der Regel Verluste. Wenn diese bei den Investoren nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden dürfen, wäre die Vision einer neuen Venture Capital (VC)-Kultur in Deutschland nicht mehr denkbar, da mit dieser Regelung Innovationsinvestitionen verhindert werden. 

Abschottung funktioniert nicht

In Deutschland werden oft Gesetze auf den Weg gebracht, die einen Missbrauch oder die Steuerflucht von Großunternehmen verhindern sollen, schließlich jedoch schädliche Wirkungen bei kleinen Unternehmen und VC-Finanzierungen verursachen. Beispiel: Private-Equity-Gesetz: Hier will man jene Finanzinvestoren, also die “Heuschrecken”, in den Griff bekommen, die Unternehmen angeblich nach kapitalistischer Manier ausschlachten.

Man übersieht dabei aber gerne, dass solche “Heuschrecken” – Private Equity Fonds – nur deshalb so erfolgreich sein können, weil u.a. Großunternehmen häufig schlecht gemanagt werden. Das ist allerdings ein weltweites Problem, das wir nicht mit bundesweiten gesetzlichen Regelungen ausschalten können. Abschottungspolitik funktioniert wirtschaftlich betrachtet langfristig nicht, insbesondere für das Exportland Deutschland. Da können wir nur verlieren. Die Verantwortlichen für dieses Gesetz schaden damit aber insgesamt der Beteiligungsbranche.

Die für Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland positive Arbeit der Venture-Capital-Branche hingegen wird in diesem Zusammenhang sicher nicht in Frage gestellt. VC-Investoren helfen Unternehmen nicht nur finanziell, sondern stehen auch beratend beim Aufbau zur Verfügung. Deshalb ist es Zeit, dass dieser Zweig der Beteiligungsbranche wieder stark belebt wird. Davon hängt u.a. die Zukunft unserer Volkswirtschaft ab. Man muss jungen Unternehmen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Die Banken können es aus ökonomischen Gründen nicht tun und staatliche Förderung bringt zu viele Probleme mit (siehe sozialistische Planwirtschaft). Bleibt als Alternative nur das privatwirtschaftliche System von Investoren.