Bundesrichter stoppen RegTP-Gebührenhunger

New-Economy-Wunder jetzt auch in Bonn beendet

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) muss den beiden Mobilfunkbetreibern Vodafone und O2 Germany jeweils rund 5 Millionen Euro zurückerstatten. Die Unternehmen waren mit ihrer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen überhöhte Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern erfolgreich. Die geforderten Gebühren stünden in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand der Bonner Behörde, so die Begründung.

Zwar dürfe die RegTP bei der Festsetzung von Gebühren im TK-Markt durchaus auch den wirtschaftlichen Wert von Telefonnummern berücksichtigen. Hier aber habe die Gebühr fast das 4500-fache des Aufwands betragen. Dieses Missverhältnis sei unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar.

Die RegTP hatte gegen das Urteil der Vorinstanz, des Oberverwaltungsgerichts Münster, geklagt und war in Leipzig jetzt erneut gescheitert. In einer weiteren Klage von O2 und der Düsseldorfer Isis Multimedia Net gegen die Behörde will das Bundesverwaltungsgericht in der kommenden Woche entscheiden. Hier geht es um Gebühren für die Zuteilung von Festnetznummern.