Abmahn-Anwalt von Gravenreuth nimmt Linux ins Visier

Jetzt kommt der Open-Source-Feuerlöscher

Wem gehört der inzwischen weltweit bekannte Markenname “Linux”? Der für Abmahnungen aller Art berüchtigte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth spricht dem Entwickler des Betriebssystems die Namensrechte zumindest für den deutschen Markt ab.

Linus Torvalds wurde mit einem Schreiben von Gravenreuth aufgefordert, die Marke zu löschen, die im Februar 1995 angemeldet worden sei. Der Anwalt stört sich vor allem daran, dass die Markenrechte für “Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer, Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild” sowie für “Feuerlöscher” eingetragen wurden.

Torvalds sei verpflichtet, seine Rechte löschen zu lassen, weil er über fünf Jahre hinweg keine entsprechenden Produkte angeboten habe. Eine “rechtserhaltende Nutzung der deutschen Marke Linux” sei “nicht ersichtlich”, heißt es. Alternativ könne Torvalds bis zur gesetzten Frist nachweisen, dass es beispielsweise Linux-Feuerlöscher in Deutschland gebe.

Der Begründer des Open-Source-Betriebssystems hat bisher noch nicht auf die anwaltliche Aufforderung reagiert. Für den Warenbereich “Hard- und Software” besteht zwar seit Ende 1999 Markenschutz für Linux in Deutschland – allerdings sind diese Rechte nicht auf Linus Torvalds eingetragen.