Ab heute: Schluss mit fröhlichem Raubkopieren?

Wenn das neue Urheberrecht mit dem 1. August in Kraft tritt, wird sich einiges zum Nachteil der Verbraucher ändern.

Was sich anhört wie eine unglaubwürdige Satire, ist bitterer Ernst. Wenn das neue Urheberrecht mit dem 1. August in Kraft tritt, wird sich einiges zum Nachteil der Verbraucher ändern. Das Umgehen von Kopierschutzsystemen wird damit generell unter Strafe gestellt. Die Verbraucher können keine legalen Sicherungskopien ihrer gekauften Musik-CDs zum Privatgebrauch anfertigen, wenn diese einen Kopierschutz haben.
Tauschbörsen wie Kazaa bleiben zwar weiterhin offen, Kopien aus offensichtlich illegalen Quellen sind jedoch untersagt. Guten Gewissens kann man in Deutschland also keine Musik mehr von dort beziehen. Auch die Publikation von Anleitungen zur Teilnahme an Filesharing-Diensten ist nicht erlaubt.

Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Soft- und Hardware zum Knacken von Kopierschutz sind jetzt ebenfalls verboten. Der Besitz von Kopierprogrammen ist zwar nicht untersagt, wohl aber die Benutzung. Computer- und Online-Magazine dürfen künftig keine detaillierten Anleitungen mehr veröffentlichen, wie ein Kopierschutz umgangen werden kann.

Den Kopierern bleibt nur zu hoffen, dass die Verfassungsklage der Softwarefirma S.A.D. (‘MovieJack’ und ‘CDRWIN’) oder die Petition der Initiative Privatkopie.net gegen das neue Urheberrechtsgesetz erfolgreich sind. In der Zwischenzeit gilt: ‘Back to the roots’ und CDs analog auf Kassetten überspielen.