Musik-Konzern versuchts wieder mal mit Kopierschutz

Aber ein bisschen kopieren muss erlaubt sein …

Der Musikkonzern BMG unternimmt einen neuen Versuch, seine Urheberrechte mit einem Digital Rights Management zu schützen. Dafür sei das Verfahren ‘Mediamax CD-3’ vom US-Anbieter Sunncomm Technologies lizenziert worden, teilte BMG mit.

Wie andere große Verlage will auch BMG, eine Tochter des deutschen Bertelsmann-Konzerns, verhindern, dass die Inhalte digital kopiert und über Tauschplattformen im Internet weiter verbreitet werden. Gleichzeitig sollen die Kunden aber nicht verärgert werden und die erworbene Ware auch auf verschiedenen digitalen Geräten konsumieren können.

Die Sunncomm-Technik erlaubt es demnach, die Musikstücke von der CD auf einen Rechner zu übertragen – allerdings nur insgesamt drei Mal. Außerdem soll es unmöglich sein, die digitalen Privatkopien weiter zu verbreiten, etwa über die Peer-to-Peer-Tauschbörsen Kazaa, Grokster oder Win-MX. Interessant für die Verlage ist das Sunncomm-Konzept auch deshalb, weil sich so zusätzliche Inhalte wie Songtexte oder Videoclips einfach auf den Scheiben unterbringen lassen.

Allerdings hat bisher noch kein Digital Rights Management dem jugendlichen Drang zum Experimentieren standhalten können. Die meisten Verfahren waren schon bald mit einem schwarzen Filzstift oder einem Tesastreifen auf der CD außer Gefecht gesetzt.

Angesichts der dramatischen Umsatzeinbrüche der Musikindustrie in den vergangenen beiden Jahren ist das Interesse an alternativen Vertriebsmethoden nun doch gewachsen. Gerade nach dem Erfolg von Apples Musikdienst I-Tunes ist zu erwarten, dass der Kopierschutz für komprimierte Audiodateien schnell an Bedeutung gewinnt.