Microsoft wegen unsicherer Software verklagt

Die Drohung einer Sammelklage stimmt Redmond auf mehr Ungemach ein.

In Kalifornien hat eine Microsoft-Anwenderin den Software-Hersteller auf Schadenersatz verklagt, weil die Produkte schwerwiegende handwerkliche Fehler aufwiesen und so den Dienstahl und Missbrauch persönlicher Daten ermöglicht haben sollen. Bei Gericht beantragte die Klägerin gleichzeitig die Zulassung einer Sammelklage. Sollte diesem Antrag stattgegeben werden, droht Microsoft möglicherweise ein Prozess um die Verantwortung von sicherer Software. Hier wird erstmals das bekannte CCIA-Gutachten herangezogen, das die Produkte von Microsoft als Sicherheitsrisiko bezeichnet.
Hintergrund der Klage: Die 50 Jahre alte Marcy Hamilton wurde Opfer von Hackern, die sich ihre Sozialversicherungsnummer sowie Kontodaten ihrer Bank beschafften. Auch wenn der finanzielle Schaden sich offenbar in Grenzen hielt, macht Hamilton doch erheblichen Aufwand geltend, der nötig war, um die von den Eindringlingen angerichteten Schäden wieder zu beheben. Um welche Software-Produkte es sich im einzelnen handeln soll, wollten die Klägerin und ihre Anwältin nicht sagen.

Konkret wirft sie Microsoft vor, dieser Datendiebstahl sei nur durch schlecht abgesicherte Software möglich geworden. Außerdem seien Informations- und Patch-Politik des Herstellers ungeeignet, die Verbraucher wirksam über die Gefahren der Produkte zu informieren. Statt dessen würden Hacker über die Möglichkeiten des Datendiebstahls eingehend unterrichtet.

Microsoft-Sprecher Sean Sundwal kündigte an, der Konzern werde gegen alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe mit Entschiedenheit vorgehen, auch dem Versuch einer Sammelklage werde man etwas entgegenzusetzen haben. “Die Klage geht ja an der eigentlichen Sache vorbei”, so der Sprecher, “weil Viren und Hackerangriffe ihren Ursprung nicht bei Microsoft haben sondern von Kriminellen stammen.”

Auch wenn die Verbraucher in den Vereinigten Staaten in der Regel besonders stark von der Gesetzgebung geschützt werden, sehen Beobachter keine großen Chancen für die Klägerin. Das Gericht müsste erst einmal die bisherige Rechtsprechung zu den Endverbraucher-Lizenzen umstoßen, zu denen eine Zustimmung meist durch Bruch eines Siegels durch den Kunden erklärt wird. Außerdem, heißt es, komme Microsoft die bisherige Werbestrategie zugute: Schließlich habe das Unternehmen nie mit einer besonders hohen Sicherheit seiner Produkte geworben.